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Zum Bereich "Wahlen" auf der Homepage des >>> Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt
>>> zu den Wahlergebnissen der Kreistagswahl 2024 im Salzlandkreis
Zur Europawahl und den Kommunalwahlen wird die Landeswahlleiterin für die …
Bauleistungen für R1 vergeben
Baustart nach den Wintermonaten am Europaradweg. Mit 6,6 Mio. Euro für Tourismusinfrastruktur erzielt der Salzlandkreis weiteren qualitativen Sprung. Landrat Markus Bauer: Interkommunale Zusammenarbeit macht uns stärker.
Bernburg. In seiner Dezembersitzung, der letzten des Jahres, entschied der Kreistag über die Vergabe der Bauleistungen am Europaradweg R1 im Salzlandkreis. Der Landkreis bereitet das territorial umfangreiche und aufwändig…
Interessenbekundung gestartet
Partnerschaft für Demokratie im Salzlandkreis - Aschersleben, Bernburg Staßfurt
Der Salzlandkreis kann im Rahmen des Bundesprogramms ,,Demokratie leben! Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen." Projektmittel für das Jahr 2024 zur Verfügung stellen. Zur Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie können Fördermittel an geeignete Projektträger ausgereicht werden.
Es wurde ein Begleitausschuss…
Forderungen der Landkreisversammlung infolge der aktuellen Kreisumlageurteile
Soforthilfen für Landkreis Mansfeld-Südharz, Neuberechnung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und gutachterliche Ermittlung einer auskömmlichen Finanzausgleichsmasse
Die Landräte und Kreistagsvorsitzenden haben auf ihrer heutigen Landkreisversammlung sowohl Landesregierung als auch Landtag aufgefordert, kurzfristig auf die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (OVG) z…
Empfehlung des Kreisjägermeisters Jens Hennicke
Die Hochwassersituation entspannt sich in vielen Bereichen des Salzlandkreises. In vielen Senken in den Wald- und Feldgebieten bleibt das Wasser noch stehen. Der Frost der letzten Tage hat zum Überfrieren dieser Flächen geführt. Diese fangen mit den höheren Temperaturen wieder an zu tauen und es besteht die Gefahr des Einbrechens. Aus diesem Grund empfiehlt Kreisjägermeister Jens Hennicke in Abstimmung mit dem Jagdb…
Weltoffene Gastfamilien gesucht
Landrat Markus Bauer unterstützt den interkulturellen Schüleraustausch im Salzlandkreis.
Bernburg. Geborgenheit und Sicherheit schenken während des Schüleraustauschs und dabei selbst eine bereichernde Erfahrung machen: Auch 2024 haben Familien im Salzlandkreis wieder die Möglichkeit, ein internationales Gastkind für ein halbes oder ganzes Schuljahr bei sich zu Hause aufzunehmen. Rund 250 Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahr…
Genaus Impressionen in der KVHS
Neue Ausstellung mit Bildern des Salzländer Kulturpreisträgers aus Hoym
Aschersleben. Mit Druckgrafiken und Aquarellen laden Dietrich Genau und die Kreisvolkshochschule zu einer neuen Ausstellung in Aschersleben ein. Im Februar lösen die Arbeiten von Heimatkünstler Genau, der auch Kulturpreisträger des Salzlandkreises ist, die Arbeiten seines Ausstellungsvorgängers im Haus in der Augustapromenade ab.
Dietrich Genau hat schon…
Jägerprüfung im Salzlandkreis
Die nächste Jägerprüfung im Salzlandkreis ist für den 26. und 27. April 2024 geplant. Die Prüfung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: jagdliches Schießen, einer schriftlichen Prüfung und einer mündlich-praktischen Prüfung.
Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind für die
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger des Salzlandkreises,
am 15. März 2024 werden zum 14. Mal Frauen mit dem Ehrenpreis „Salzlandfrau“ ausgezeichnet für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement. Die Festveranstaltung zum Internationalen Frauentag bietet den passenden Rahmen.
Alle eingegangenen Nominierungsvorschläge zeigen, dass sich zahlreiche Frauen auf ganz unterschiedliche Weise aktiv ehrenamtlich einbringen und damit einen wichtig…
Kulturpreis zweimal – Dankeschön für außergewöhnliche Verdienste
Landrat Markus Bauer würdigt das jahrzehntelange kulturelle Engagement im Salzlandkreis von Heidi Wagner in Freckleben und der Feldbachs in Zens.
Salzlandkreis
Fachdienst Ausländer- und Asylrecht
06400 Bernburg (Saale)
|
SG 30.1 - Ausländerbehörde >>> Informationen zum Bereich Ausländerrecht >>> Informationen zum Bereich Asylrecht >>> Beratung zur freiwilligen Ausreise >>> Koordinierungsstelle für Migration, Beratung und Unterbringung |
Tel.: +49 3471 684-1342 |
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SG 30.2 - Leistungsgewährung Asyl |
Tel.: +49 3471 684-1329 |
Ab Mai 2025 wird voraussichtlich das neue Angebot des Direktversands von Ausweisdokumenten starten. Damit wird es möglich sein, bestimmte Ausweisdokumente direkt an Ihre Meldeadresse zu versenden – ohne dass ein weiterer Besuch bei der Behörde notwendig ist.
Welche Dokumente können per Direktversand zugestellt werden?
Wie funktioniert der Direktversand?
Bei der Antragstellung in Ihrer zuständigen Behörde können Sie künftig die Option „Direktversand“ wählen. Ihre Dokumente werden dann durch die Bundesdruckerei gefertigt und im Anschluss direkt mit der Deutschen Post an Ihre Wohnanschrift versendet.
Bitte beachten Sie: Das neue Verfahren steht erst dann zur Verfügung, wenn es im IT-System der Behörde technisch aktiviert ist. Die Bundesdruckerei informiert die Behörden rechtzeitig über den offiziellen Start („Go Live“).
Informationsblatt zum Direktversand
Sobald das Verfahren startet, erhalten Sie in der Behörde ein kompaktes Informationsblatt, das alle wichtigen Punkte enthält und regional angepasst wurde. Dieses unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob Sie den Direktversand nutzen möchten.
Wichtige Hinweise zum Passbild ab dem 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 werden neue Anforderungen an Passbilder gelten:
Das Lichtbild muss digital über eine Cloud-Lösung an die Bundesdruckerei übermittelt werden.
Eine Anbindung über private Fotostudios ist möglich – vorausgesetzt, das Studio ist bei der Cloud-Lösung des Fotoverbands „RingFoto“ registriert.
>>> Hier finden Sie ein registriertes Fotostudio in Ihrer Nähe finden
Falls Ihr gewohntes Fotostudio dort nicht aufgeführt ist, bitten Sie das Studio, sich zu registrieren, um Verzögerungen bei der Antragsstellung zu vermeiden.
Ab dem 31.10.2024 gilt gemäß § 47b Aufenthaltsgesetz eine verpflichtende Anzeige von Reisen in den Herkunftsstaat für:
Pflicht zur schriftlichen Mitteilung vor Reiseantritt
Alle betroffenen Personen müssen vor der Reise der zuständigen Ausländerbehörde folgende Angaben schriftlich mitteilen:
Weiterleitung an das BAMF
Die Ausländerbehörde leitet die Reiseanzeigen gemäß § 8 Abs. 1c AsylG an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter. Dort wird geprüft, ob ein Widerruf oder eine Rücknahme des Schutzstatus in Betracht kommt.
Achtung: Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, riskiert rechtliche Konsequenzen, einschließlich eines möglichen Verlusts des Schutzstatus.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Mit dem Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/382 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, den bestehenden Schutzstatus für ukrainische Kriegsflüchtlinge um ein weiteres Jahr und somit bis zum 04.03.2026 zu verlängern. Dieser Beschluss wurde durch die erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in nationales, also deutsches Recht übernommen. Das hat zur Folge, dass Ihr Aufenthaltstitel auch dann bis zum 04.03.2026 gültig bleibt, wenn auf dem Aufenthaltstitel ein Ablaufdatum vor dem 04.03.2026 steht. Daraus folgt aber auch, dass Verlängerungsanträge vonseiten der Ausländerbehörde bei Aufenthaltserlaubnissen für ukrainische Flüchtlinge nicht berücksichtigt werden können.
Sollten Sie dennoch ein Dokument benötigen, dass schriftlich die Kraft Gesetz erfolgte Verlängerung bestätigt, können Sie zu den Öffnungszeiten (Di 09:00 – 12:00; 14:00 – 17:30 Uhr) / Do 09:00 – 12:00 Uhr ; 14:00 – 15:30 Uhr) in den Servicebereich der Ausländerbehörde kommen und sich eine Bescheinigung zur Fortgeltung Ihres Aufenthaltst
Die eigenen vier Wände sind der erste Schritt zu Privatsphäre, menschenwürdigem Wohnen und gesellschaftlicher Teilhabe. Wir unterstützen geflüchtete Menschen aus der Ukraine dabei, aus Notunterkünften in WG-Zimmer oder eigene Wohnungen umzuziehen. Wenn Sie uns ein freies Zimmer in einer WG oder sogar eine oder mehrere Wohnung(en) anbieten können, kontaktieren Sie:
Frau Perniok
Tel.: +49 3471 684-1523
Informieren Sie uns bitte über Standort/Lage, Verfügbarkeit, Größe, Kosten, ggf. Möblierung und Ihre Kontaktdaten. Beachten Sie bitte die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 20220222_ha-kdu-2022.pdf (salzlandkreis.de)
Zunächst werden die unterbreiteten Angebote erfasst und bei Bedarf kommen wir gern auf Sie zu.
Wöchentlich aktualisiert: Statistik über aufzunehmende Asylbewerber und Flüchtlinge im Salzlandkreis
Insbesondere realisiert die Servicestelle:
Die Mitarbeiter*innen der Servicestelle sind ausschließlich während der Sprechzeiten im Haus 2 des Salzlandkreises in Bernburg (Saale) erreichbar.
Annahmeschluss für neue Anliegen ist - wie im Bürgerbüro auch - eine halbe Stunde vor Sprechzeitende.
Bitte beachten Sie, dass die Servicestelle ausschließlich für spontane Anliegen vorgesehen ist und Vorsprachetermine bei den Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörde in der Regel nicht am selben Tag vermittelt werden können. Die Vereinbarung von Terminen sollte in der Regel mit der zuständigen Mitarbeiter*in im Vorfeld schriftlich oder telefonisch erfolgten.
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

In der Fallbearbeitung im Asyl- und Ausländerrecht erfolgt die Zuordnung nach Familienverbänden. Dabei bestimmt der Anfangsbuchstabe des Familienoberhauptes den zuständigen Sachbearbeiter. Bei Familien mit zwei Elternteilen richtet es sich nach dem Vater, und bei Familien mit einem Elternteil, nach demjenigen, der das Oberhaupt ist.
| Buchstabenbereich | Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
|---|---|---|---|
|
Aa - Ak |
Fr. Dauch |
230 |
Tel.: +49 3471 684-1344 |
|
AI |
Fr. Gerhard |
228 |
Tel.: +49 3471 684-1345 |
|
Am - B |
Fr. Marx |
223 |
Tel.: +49 3471 684-1311 |
|
C - G |
Fr. Waga |
223 |
Tel.: +49 3471 684-1589 |
|
H - I |
Fr. Ginsel |
229 |
Tel.: +49 3471 684-1346 |
|
J - Le |
Hr. Conrad |
227 |
Tel.: +49 3471 684-1876 |
|
Lf - M |
Fr. Kromm |
226 |
Tel.: +49 3471 684-1680 |
|
N - Q |
Fr. Weinert |
226 |
Tel.: +49 3471 684-1378 |
|
R - S |
Fr. Musche |
224 |
Tel.: +49 3471 684-1350 |
|
T - Z |
Fr. Bergholz |
232 |
Tel.: +49 3471 684-1252 |
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:
Klärung des Aufenthaltes nach unerlaubter Einreise
Ausstellung und Verlängerung von Bescheinigungen über die Meldung als Asylsuchender (zukünftig Ankunftsnachweis)
Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
Ausstellung und Verlängerung von Duldungen
Anträge auf Aufenthaltserlaubnissen nach Abschluss Asylverfahren
Anträge auf Umverteilungen, Änderung sonstiger Nebenbestimmungen/ Auflagen
Anträge auf Arbeits-/Beschäftigungserlaubnisse
Der Anfangsbuchstabe des Nachnamens bestimmt die zuständigen Mitarbeiter:
| Buchstabenbereich | Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
|---|---|---|---|
|
A - All; P |
Hr. Koch |
221 |
Tel.: +49 3471 684-1393 |
|
ALM - F; O |
Hr. Nachtigall |
222 |
Tel.: +49 3471 684-1892 |
|
G - Kg; Q-R |
Hr. Finze |
220 |
Tel.: +49 3471 684-1352 |
|
Kh - N; Sa |
Hr. Steinbach |
219 |
Tel.: +49 3471 684-1348 |
|
Sb - Z |
Fr. Krieg |
218 |
Tel.: +49 3471 684-1772 |
|
Rückkehrberatung, Haushalt |
Fr. Elsner |
112 |
Tel.: +49 3471 684-1362 |
Sie wollen freiwillig in Ihr Heimatland? Wir beraten und unterstützen Sie gern!
Hier erhalten Sie folgende Informationen:
Wir beraten Sie ergebnisoffen und kompetent. Terminvereinbarung gern telefonisch oder persönlich während der Sprechzeiten der Ausländerbehörde.
Kontakt:
| Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
|---|---|---|
|
P. Elsner |
112 |
Tel.: +49 3471 684-1362 |
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:
Anträge auf finanzielle Leistungen nach der AsylbLG
Krankenhilfe
| Buchstabenbereich | Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
|---|---|---|---|
|
A |
Frau Proksch |
205 |
Tel.: +49 3471 684-1504 |
|
B - H |
Frau Deubeler |
204 |
Tel.: +49 3471 684-1186 |
|
I - M |
Frau Kathe |
204 |
Tel.: +49 3471 684-1319 |
|
N - S |
Herr Heinel |
203 |
Tel.: +49 3471 684-1827 |
|
T - Z |
Frau Wellmann |
202 |
Tel.: +49 3471 684-1329 |
|
Krankenhilfe |
Frau Halle |
|
Tel.: +49 3471 684-1406 |
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:
Beschaffung von Wohnraum für Asylbewerber
Kontaktaufnahme und -pflege zwischen Salzlandkreis und Wohnungsanbietern sowie Kommunen
Vernetzung von Kontakten zwischen Wohnungsanbietern und Kommunen
Wohnungsübernahme und Absprachen zur Mietvertragsgestaltung
Einrichtung von Wohnungen für Asylbewerber entsprechend den Leitlinien des Landes
Beratung und Betreuung der Asylbewerber sowie Vermittlung von Kontakten zu Behörden und Einrichtungen
Begleitung/Hilfestellung für Asylbewerber im Alltag
Beratung Dritter (z. B. Mitbewohner, freie Träger etc.)
|
D - H |