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2024-03-07-Martin Rühmann-TIZ_Zusatztermin

 

Martin Rühmann

Pömmelte. Mit neuen und alten Liedern und Texten aus eigener Feder gastiert Martin Rühmann ein zweites Mal im TIZ am Ringheiligtum Pömmelte.
Am Sonntag, 24. März, 15 Uhr lädt der Salzlandkreis zu einem Zusatztermin ein, nachdem schon der erste ein Erfolg war.

„Spiel mir das Lied von der Liebe“ hat der Magdeburger Liedermacher und Musiker sein rund einstündiges Solo-Programm genannt. Er erzählt dabei Vom Mädchen am F…


2024-03-07-Beratung_Behindertenbeauftragter

Aschersleben. Der Behindertenbeauftragte des Salzlandkreises, Torsten Sielmon, wird am Dienstag, 19. März, in der Zeit von 14 bis 15.30 Uhr in Aschersleben in der Weißen Villa der Lebenshilfe Harzvorland,

Bestehornstraße 2 die monatliche Beratung für behinderte Menschen und deren Angehörige durchführen.

Bei der öffentlichen Bürgersprechstunde besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit dem Behindertenbeauftragten d…


2024-03-07-Zukunftstag_Girls_Boys

Ein Tag für die Zukunft
Salzlandkreis lädt Schüler ein zum diesjährigen Zukunftstag für Girls und Boys.


Bernburg/SLK. Am 25. April steht der nächste bundesweite Zukunftstag für Mädchen und Jungs – Girls‘ Day/Boys‘ Day - im Kalender. „Dabei können die Jugendlichen das Spektrum für ihre Berufswahl erweitern. Natürlich auch bei uns im Salzlandkreis“, macht  Landrat Markus Bauer auf den Aktionstag aufmerksam…


2024-03-11_Baustart_Europaradweg

Baustart am Europaradweg R1
Auf insgesamt 16 Kilometern Länge erhält bedeutender Radweg im Salzlandkreis eine neue Asphaltdecke. Im Spätsommer ist Strecke dann komplett befahrbar. Landrat Markus Bauer: Setzen weitere Anreize für Tourismus und nachhaltige Mobilität.


Ascherslebens Oberbürgermeister Steffen Amme, Nienburgs Bürgermeisterin Susan Falke, Bernburgs Wirtschaftsdezernent Holger Dittrich, Landrat Markus Bauer, Seelands Bürgermeister Robert Käsebier und Tilo Wechselberger, Fachdienstleiter für Wirtschafts- und Kreisentwicklung und Tourismus beim Salzlandkreis, haben sich zwischen Neu Königsaue und der B180 bei Winningen getroffen, um den Startschuss für den Baustart des R1 im Salzlandkreis zu geben. Bildquelle: Marko Jeschor / Pressestelle Salzlandkreis

Ascherslebens Oberbürgermeister Steffen Amme, Nienburgs Bürgermeisterin Susan Falke, Bernburgs Wirtschaftsdezernent Holger Dittrich, Landrat Markus Bauer, Seelands Bürgermeister Robert K&a…


2024-03-12_Kreismusikschüler

Bernburg/SLK. Für acht Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule „Béla Bartók“ war der Auswärtsauftritt in Stendal ein sehr erfolgreiches Projekt. Sie nahmen teil am 27. Jütting-Musikschulwettbewerb am ersten Märzwochenende in Stendal und kehrten zurück mit Preisen und Belobigungen.

Bei dem Wettbewerb der Hans-und-Eugenia-Jütting-Stiftung, der sich an Schüler der öffentlichen Musikschulen in Sachsen-Anhalt richtet,…


2024-03-12_Feldarbeiten

 

Untere Straßenverkehrsbehörde macht auf Gefahren und Regelungen bei verschmutzten Straßen im Salzlandkreis aufmerksam

Bernburg/SLK. Die Natur erwacht, der Frühling steht in den Startlöchern und für den Landwirt heißt das: wieder auf die Felder. Wie vor hundert Jahren im alten Volks- und Kinderlied „Im Märzen der Bauer…“ geht es dabei zwar heute nicht mehr zu mit der modernen Technik, aber es bleibt das Arbeiten auf dem Feld…


2024-03-13-TIZ_Literaturfreunde

TIZ im März für Literaturfreunde
Schreibwerkstätten und Buchlesung für Kinder und Erwachsene


Charlotte Buchholz

Autorin Charlotte Buchholz 

Pömmelte. Das TIZ – Touristeninformationszentrum - am Ringheiligtum Pömmelte erwartet schon in diesem Monat, vor dem Start der Hauptsaison, reichlich Gäste, viele von ihnen, die Literatur, Schreiben, Lesen und Hören lieben.  

Es ist wieder Zeit für Schreibwerkstatt. Der Salzlandkreis und Autorin Carolin…


2024-03-13-Kinderkunst_Kreishaus

Kinderkunst im Kreishaus
Landrat in Bernburg schätzt, was Kreativwerkstatt in Aschersleben für den Bildungsstandort hervorbringt.
Kleine neue Ausstellung zeigt Ergebnisse aus der Arbeit mit Schulen.


von links Frank Nitsche und Jörg Blencke aus der Kreativwerkstatt Aschersleben mit Landrat Markus Bauer vor den ausgestellten Bildern im Flur des Bernburger Kreishauses

 Von links: Frank Nitsche und Jörg Blencke aus der Kreativwerkstatt
Aschersleben mit Landrat Markus Bauer vor den ausgestellten Bildern
im Flur des Bernburger Kreishauses

Bernburg. In der Bildsprache Heranwachsender – im Flur zum Kreistagssitzungssaal ein b…



2024-03-14-April_Sprechtag_Ausländerbeauftragte

Bernburg. Der nächste Sprechtag der ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten des Salzlandkreises ist für Dienstag, 2. April, angekündigt.

Dann steht Desislava Schlieter Interessierten in der Zeit von 16 bis 17.30 Uhr im Haus der Kreisverwaltung in Bernburg, Karlsplatz 37, Raum 116a, in Fragen ausländischer Mitbürger als persönliche Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Ausländerbeauftragten…


2024-03-15-Puppentheater_Ringheiligtum_Pömmelte

Der kleine Fritz im TIZ


Der kleine Fritz im TIZ

„Das Schneckenhaus“ (Quelle: Kerstin Dathe) 

Pömmelte. Puppentheater für die Kleinsten im Touristeninformationszentrum TIZ am Ringheiligtum Pömmelte: am Sonntag, 24. März, 10.30 Uhr, erzählt Kerstin Dathe mit dem Figurentheaterstück „Das Schneckenhaus“ die Geschichte des kleinen Fritz. Fritz ist anders. Er hat seine Weise, die Welt zu betrachten, ist langsamer, furchtsamer, stiller und vielleicht empfindsa…


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30 - Fachdienst Ausländer- und Asylrecht

 

 

Fachdienstleiter:

Leitung durch Leiter der Verwaltungsdirektion

 
Telefon:
+49 3471 684-1331
Fax:
+49 3471 684-551330
E-Mail:

Postanschrift

Salzlandkreis
Fachdienst Ausländer- und Asylrecht
06400 Bernburg (Saale)

Besucheranschrift

Salzlandkreis
Friedensallee 25
06406 Bernburg (Saale)

Haus 2, Friedensallee 25, 06406 Bernburg (Saale)

Anfahrt: Google Maps

Sprechzeiten

Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
 
09:00 – 12:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Hinweis: Annahmeschluss für Anliegen ohne Termin ist eine halbe Stunde vor Sprechzeitende. 

formulare

Interne Links

 

Sachgebiete

SG 30.1 - Ausländerbehörde

    >>> Informationen zum Bereich Ausländerrecht

    >>> Informationen zum Bereich Asylrecht

    >>> Beratung zur freiwilligen Ausreise

   >>> Koordinierungsstelle für Migration, Beratung und Unterbringung

Tel.: +49 3471 684-1342
Fax: +49 3471 684-561301

E-Mail: 

SG 30.2 - Leistungsgewährung Asyl

    >>> Informationen zum Bereich Leistungsgewährung

Tel.: +49 3471 684-1329
Fax: +49 3471 684-551330

>>> zu den Online-Anträgen der Ausländerbehörde

AKTUELLE INFORMATIONEN​

 

30.04.2025 - Information der Ausländerbehörde zum Direktversand von Ausweisdokumenten und zur Nutzung digitaler Passbilder

Ab Mai 2025 wird voraussichtlich das neue Angebot des Direktversands von Ausweisdokumenten starten. Damit wird es möglich sein, bestimmte Ausweisdokumente direkt an Ihre Meldeadresse zu versenden – ohne dass ein weiterer Besuch bei der Behörde notwendig ist.

Welche Dokumente können per Direktversand zugestellt werden?

  • Reisepass
  • eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (verschiedene Versionen)

Wie funktioniert der Direktversand?

Bei der Antragstellung in Ihrer zuständigen Behörde können Sie künftig die Option „Direktversand“ wählen. Ihre Dokumente werden dann durch die Bundesdruckerei gefertigt und im Anschluss direkt mit der Deutschen Post an Ihre Wohnanschrift versendet.

Bitte beachten Sie: Das neue Verfahren steht erst dann zur Verfügung, wenn es im IT-System der Behörde technisch aktiviert ist. Die Bundesdruckerei informiert die Behörden rechtzeitig über den offiziellen Start („Go Live“).

Informationsblatt zum Direktversand

Sobald das Verfahren startet, erhalten Sie in der Behörde ein kompaktes Informationsblatt, das alle wichtigen Punkte enthält und regional angepasst wurde. Dieses unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob Sie den Direktversand nutzen möchten.

Wichtige Hinweise zum Passbild ab dem 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 werden neue Anforderungen an Passbilder gelten:
Das Lichtbild muss digital über eine Cloud-Lösung an die Bundesdruckerei übermittelt werden.
Eine Anbindung über private Fotostudios ist möglich – vorausgesetzt, das Studio ist bei der Cloud-Lösung des Fotoverbands „RingFoto“ registriert.

>>> Hier finden Sie ein registriertes Fotostudio in Ihrer Nähe finden

Falls Ihr gewohntes Fotostudio dort nicht aufgeführt ist, bitten Sie das Studio, sich zu registrieren, um Verzögerungen bei der Antragsstellung zu vermeiden.

 

27.02.2025 - Meldepflicht für Reisen in den Herkunftsstaat

Ab dem 31.10.2024 gilt gemäß § 47b Aufenthaltsgesetz eine verpflichtende Anzeige von Reisen in den Herkunftsstaat für:

  • Asylberechtigte
  • Personen mit internationalem Schutzstatus (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG)
  • Personen mit einem Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG

Pflicht zur schriftlichen Mitteilung vor Reiseantritt

Alle betroffenen Personen müssen vor der Reise der zuständigen Ausländerbehörde folgende Angaben schriftlich mitteilen:

  1. Wer reist (Name, Aktenzeichen)
  2. Reiseziel (Herkunftsstaat, ggf. genaue Adresse)
  3. Reisezweck (z. B. familiäre Angelegenheiten, gesundheitliche Notfälle, behördliche Klärungen)
  4. Reisedauer (geplanter Zeitraum)
  5. Nachweise für den Reisegrund (z. B. ärztliche Bescheinigungen, Sterbeurkunden, offizielle Einladung)

Weiterleitung an das BAMF

Die Ausländerbehörde leitet die Reiseanzeigen gemäß § 8 Abs. 1c AsylG an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter. Dort wird geprüft, ob ein Widerruf oder eine Rücknahme des Schutzstatus in Betracht kommt.

Achtung: Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, riskiert rechtliche Konsequenzen, einschließlich eines möglichen Verlusts des Schutzstatus.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

 

12.02.2025 - Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Flüchtlinge

► Infoschreiben

Mit dem Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/382 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, den bestehenden Schutzstatus für ukrainische Kriegsflüchtlinge um ein weiteres Jahr und somit bis zum 04.03.2026 zu verlängern. Dieser Beschluss wurde durch die erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in nationales, also deutsches Recht übernommen. Das hat zur Folge, dass Ihr Aufenthaltstitel auch dann bis zum 04.03.2026 gültig bleibt, wenn auf dem Aufenthaltstitel ein Ablaufdatum vor dem 04.03.2026 steht. Daraus folgt aber auch, dass Verlängerungsanträge vonseiten der Ausländerbehörde bei Aufenthaltserlaubnissen für ukrainische Flüchtlinge nicht berücksichtigt werden können.

Sollten Sie dennoch ein Dokument benötigen, dass schriftlich die Kraft Gesetz erfolgte Verlängerung bestätigt, können Sie zu den Öffnungszeiten (Di 09:00 – 12:00; 14:00 – 17:30 Uhr) / Do 09:00 – 12:00 Uhr ; 14:00 – 15:30 Uhr) in den Servicebereich der Ausländerbehörde kommen und sich eine Bescheinigung zur Fortgeltung Ihres Aufenthaltst

 

Sie haben freien Wohnraum?

Die eigenen vier Wände sind der erste Schritt zu Privatsphäre, menschenwürdigem Wohnen und gesellschaftlicher Teilhabe. Wir unterstützen geflüchtete Menschen aus der Ukraine dabei, aus Notunterkünften in WG-Zimmer oder eigene Wohnungen umzuziehen. Wenn Sie uns ein freies Zimmer in einer WG oder sogar eine oder mehrere Wohnung(en) anbieten können, kontaktieren Sie:

Frau Perniok
Tel.: +49 3471 684-1523

Informieren Sie uns bitte über Standort/Lage, Verfügbarkeit, Größe, Kosten, ggf. Möblierung und Ihre Kontaktdaten. Beachten Sie bitte die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 20220222_ha-kdu-2022.pdf (salzlandkreis.de)

Zunächst werden die unterbreiteten Angebote erfasst und bei Bedarf kommen wir gern auf Sie zu.

Allgemeine Informationen

Aufrufanlage

  • Die Ausländerbehörde setzt im Kundenbetrieb eine Aufrufanlage (Monitoraufruf) ein. Nehmen Sie dazu im Wartebereich der Ausländerbehörde im Erdgeschoss Platz und achten Sie auf die Anzeige auf dem Monitor bis Ihre Terminkennung (TK) angezeigt wird. Die Terminkennung haben Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter erhalten. Der Aufruf erfolgt ausschließlich für Terminkunden. Kunden ohne Termin werden also nicht aufgerufen!
    Sollten Sie noch keine Terminkennung (TK) erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. >
     Zur Übersicht über die zuständigen MitarbeiterInnen 

Servicestelle

  • Hauptaufgabe der Servicestelle ist, Vorsprachetermine bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörde zu vergeben, sofern dies nicht im Vorfeld schriftlich oder telefonisch erfolgte. Darüber hinaus können hier auch spontan Auskünfte und Informationen zu ausländerrechtlichen Sachverhalten eingeholt und kleinere Anliegen bearbeitet werden.

Insbesondere realisiert die Servicestelle:

  • Adressänderungen jeglicher Art in ausländerrechtlichen Dokumenten
  • Registrierung von Neugeborenen gegen Vorlage der Geburtsurkunde/des Geburtsnachweises
  • Annahme von Dokumenten (Reisepässe, Personalausweise, Geburtsurkunden, etc.)
  • Ausgabe von diversen Anträgen (wie Beschäftigungserlaubnis, Umverteilung, Erteilung- und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Verpflichtungserklärung)
  • Vergabe von Terminen beim zuständigen Sachbearbeiter.
  • Die Mitarbeiter*innen der Servicestelle sind ausschließlich während der Sprechzeiten im Haus 2 des Salzlandkreises in Bernburg (Saale) erreichbar.

    Annahmeschluss für neue Anliegen ist - wie im Bürgerbüro auch - eine halbe Stunde vor Sprechzeitende.

    Bitte beachten Sie, dass die Servicestelle ausschließlich für spontane Anliegen vorgesehen ist und Vorsprachetermine bei den Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörde in der Regel nicht am selben Tag vermittelt werden können. Die Vereinbarung von Terminen sollte in der Regel mit der zuständigen Mitarbeiter*in im Vorfeld schriftlich oder telefonisch erfolgten.

Beratung für die freiwillige Ausreise

ALLGEMEINES AUSLÄNDERRECHT

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • Visaangelegenheiten
  • Aufenthalt von EU-Staatsangehörigen
  • Auflagenänderung auf Antrag für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis
  • Antrag auf Streichung/ Änderung der wohnsitzbeschränkenden Auflagen für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis
  • Beglaubigung von der Ausländerbehörde Salzlandkreis ausgestellten Dokumenten
  • Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
  • Abgabe einer Verpflichtungserklärung

 

  • Wichtige Infos:
    • Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nur mit einem Termin möglich. Die Terminabsprache erfolgt mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Hier bestimmt der Anfangsbuchstabe des Familiennamens der einladenden Person den zuständigen Mitarbeiter.). Das Antragsformular ist mindestens eine Woche vor dem Termin per E-Mail (siehe unten), per Fax (+49 3471 684-561302) oder per Post (Salzlandkreis, FD 30.1, 06400 Bernburg (Saale)) an den FD 30/ Ausländerbehörde zu übersenden. Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter Formulare > FD 30 – Ausländer- u. Asylrecht > Ausländerrecht.
Bitte rechnen Sie mit einer Wartezeit für einen Termin von ca. 6 – 8 Wochen.

 

In der Fallbearbeitung im Asyl- und Ausländerrecht erfolgt die Zuordnung nach Familienverbänden. Dabei bestimmt der Anfangsbuchstabe des Familienoberhauptes den zuständigen Sachbearbeiter. Bei Familien mit zwei Elternteilen richtet es sich nach dem Vater, und bei Familien mit einem Elternteil, nach demjenigen, der das Oberhaupt ist.

Buchstabenbereich Sachbearbeiter   Zimmer Kontakt

Aa - Ak

Fr. Dauch

230

Tel.: +49 3471 684-1344

E-Mail: 

AI

Fr. Gerhard

228

Tel.: +49 3471 684-1345

E-Mail: 

Am - B

Fr. Marx

223

Tel.: +49 3471 684-1311

E-Mail: 

C - G

Fr. Waga

223

Tel.: +49 3471 684-1589

E-Mail: 

H - I

Fr. Ginsel

229

Tel.: +49 3471 684-1346

E-Mail: 

J - Le

Hr. Conrad

227

Tel.: +49 3471 684-1876

E-Mail: 

Lf - M

Fr. Kromm

226

Tel.: +49 3471 684-1680

E-Mail: 

N - Q

Fr. Weinert

226

Tel.: +49 3471 684-1378

E-Mail: 

R - S

Fr. Musche

224

Tel.: +49 3471 684-1350

E-Mail: 

T - Z

Fr. Bergholz

232

Tel.: +49 3471 684-1252

E-Mail: 

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ASYLRECHT

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Klärung des Aufenthaltes nach unerlaubter Einreise

  • Ausstellung und Verlängerung von Bescheinigungen über die Meldung als Asylsuchender (zukünftig Ankunftsnachweis)

  • Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen

  • Ausstellung und Verlängerung von Duldungen

  • Anträge auf Aufenthaltserlaubnissen nach Abschluss Asylverfahren

  • Anträge auf Umverteilungen, Änderung sonstiger Nebenbestimmungen/ Auflagen

  • Anträge auf Arbeits-/Beschäftigungserlaubnisse

Der Anfangsbuchstabe des Nachnamens bestimmt die zuständigen Mitarbeiter:

Buchstabenbereich Sachbearbeiter  Zimmer Kontakt

A - All; P

Hr. Koch

221

Tel.: +49 3471 684-1393

E-Mail: 

ALM - F; O

Hr. Nachtigall

222

Tel.: +49 3471 684-1892

E-Mail:

G - Kg; Q-R

Hr. Finze

220

Tel.: +49 3471 684-1352

E-Mail: 

Kh - N; Sa

Hr. Steinbach

219

Tel.: +49 3471 684-1348

E-Mail: 

Sb - Z

Fr. Krieg

218

Tel.: +49 3471 684-1772

E-Mail: 

Rückkehrberatung, Haushalt

Fr. Elsner

112

Tel.: +49 3471 684-1362

E-Mail: 

< zurück >

Beratung zur freiwilligen Ausreise

Sie wollen freiwillig in Ihr Heimatland? Wir beraten und unterstützen Sie gern!

Hier erhalten Sie folgende Informationen:

  • - Nutzung von Rückkehrprogrammen und Rückkehrhilfen
  • - Finanzielle Unterstützung der Ausreise (Reisekosten, Starthilfen)
  • - Unterstützung bei einer dauerhaften Wiedereingliederung im Heimatland
  • - Organisation einer erfolgreichen Rückkehrplanung
  • - Beantragung/Ausreichung Finanzielle Leistungen der freiwilligen Ausreise

Wir beraten Sie ergebnisoffen und kompetent. Terminvereinbarung gern telefonisch oder persönlich während der Sprechzeiten der Ausländerbehörde.

Kontakt:

Sachbearbeiter  Zimmer Kontakt

P. Elsner

112

Tel.: +49 3471 684-1362

E-Mail: 

< zurück >

 

Sachgebiet LEISTUNGEN NACH DEM AUFNAHME (AUFNG)/ASYLBEWERBERLEISTUNGSGESETZ (ASYLBLG)

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Anträge auf finanzielle Leistungen nach der AsylbLG

  • Krankenhilfe

Buchstabenbereich Sachbearbeiter  Zimmer Kontakt

A

Frau Proksch

205

Tel.: +49 3471 684-1504

E-Mail: 

B - H

Frau Deubeler

204

Tel.: +49 3471 684-1186

E-Mail: 

I - M

Frau Kathe

204

Tel.: +49 3471 684-1319

E-Mail: 

N - S

Herr Heinel

203

Tel.: +49 3471 684-1827

E-Mail:

T - Z

Frau Wellmann

202

Tel.: +49 3471 684-1329

E-Mail: 

Krankenhilfe

Frau Halle

 

Tel.: +49 3471 684-1406

E-Mail:

< zurück >

 

SACHgebiet Unterbringung Asyl 

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Beschaffung von Wohnraum für Asylbewerber

  • Kontaktaufnahme und -pflege zwischen Salzlandkreis und Wohnungsanbietern sowie Kommunen

  • Vernetzung von Kontakten zwischen Wohnungsanbietern und Kommunen

  • Wohnungsübernahme und Absprachen zur Mietvertragsgestaltung

  • Einrichtung von Wohnungen für Asylbewerber entsprechend den Leitlinien des Landes

  • Beratung und Betreuung der Asylbewerber sowie Vermittlung von Kontakten zu Behörden und Einrichtungen

  • Begleitung/Hilfestellung für Asylbewerber im Alltag

  • Beratung Dritter (z. B. Mitbewohner, freie Träger etc.)

  < zurück >

D - H

 

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