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2024-03-18-Auszeichnungen_Salzlandfrauen

Siebenmal Ehrung für „Salzlandfrau“
Salzlandfrauen öffentlich ausgezeichnet. Landrat dankt für außer­gewöhnliches Engagement bei Frauentags-Festveranstaltung.


Aschersleben/SLK. In diesem Jahr kommen weitere sieben Salzlandfrauen hinzu: Bei der schon traditionellen, öffentlichen Festveranstaltung anlässlich des internationalen Frauentags ehrte Landrat Markus Bauer am Freitagnachmittag im Bestehornhaus in Aschersleben die sieben Auserwähl…


2024-04-05-Mitteldeutsche_Kammerphilharmonie

Neues Angebot der Kreisvolkshochschule im Salzlandkreis


Schönebeck/SLK. Das wird ein spannender Blick hinter die Kulissen: Am Montag, 17. Juni, 17 Uhr, können Interessierte an der Freilichtbühne Bierer Berg die Mitteldeutsche Kammerphilharmonie Schönebeck in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule zwei Stunden lang ganz nah erleben.

Chefdirigent Jan Michael Horstmann persönlich begrüßt an diesem Nachmittag die KVHS-Kursteilnehmer zu einer Führung und…


2024-04-08-machen!2024_Ideenwettbewerb

Wettbewerb „machen!“: Ostbeauftragter und DSEE prämieren Engagement in Ostdeutschland – Engagierte können sich ab jetzt bewerben


Berlin/Neustrelitz. Bis zum 15. Mai 2024 können Engagierte und Ehrenamtliche aus den ostdeutschen Bundesländern ihre Ideen für ein gutes Miteinander beim Wettbewerb „machen!2024“ einreichen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider, und die Deutsche Stiftung …


2024-04-10-Vorschläge_Kulturpreis_SLK_2024

Alle Einwohner des Salzlandkreises sind herzlich dazu aufgerufen Vorschläge für Preisträger mit einer aussagekräftigen und detaillierten Begründung einzureichen. Der Bewerbung sollten Pressemitteilungen, Foto- und Dokumentationsmaterial sowie Lebensläufe oder Arbeitsproben beiliegen, die dem Kuratorium einen Einblick in die Arbeit des Vorgeschlagenen ermöglichen. 

Vorschläge für den Kulturpreis des Salzlandkreises 2024 können noc…


2024-04-15-Pflegeeltern_Informationstag

Weitere Pflegeeltern gesucht:
Salzlandkreis lädt ein zum Informationstag am 12. Juni in Staßfurt


Salzlandkreis lädt ein zum Informationstag am 12. Juni in Staßfurt

Bernburg/Staßfurt/SLK. Weit über 5.000 Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt leben aktuell nicht bei ihren Eltern. Die Tendenz ist steigend, leider auch im Salzlandkreis. Die Suche nach geeigneten Pflegeeltern geht weiter, obwohl in den zurückliegenden Jahren mit vielen Initiativen schon gute Fortschritte erreicht wurden. Der Erfahrungsschatz ist groß und I…


2024-04-24-Kulturpreis_SLK_2024

Kulturpreis-Vorschläge bis 14. Mai
Zur Ehrung verdienter Preisträger des Jahres – Salzlandkreis sucht wieder.


Bernburg. Unsere regionale Kultur erhalten, bewahren, pflegen und entwickeln: Der Salzlandkreis möchte auch 2024 das Engagement jener Mitmenschen auszeichnen, die sich um die Kultur besonders verdient gemacht haben. Er will diesen Menschen öffentlich danken und bittet um Mitwirkung.

Schon seit 2013 ehrt der Salzlandkreis mit seinem Kulturpreis Personen, Pers…


2024-04-30-Berufsorientierungscamp_2024

Berufsorientierungscamp startet erneut im Juni 2024

Berufsorientierungscamp

Gemeinsam mit dem Arbeitsbündnis Jugend und Beruf und den Wirtschaftsjunioren Salzlandkreis konnte die Koordinierungsstelle Jugend und Beruf im vergangenen Jahr erfolgreich das erste Berufsorientierungscamp (BOC) mit Schülern und Schülerinnen aus dem Salzlandkreis umsetzen und so wichtige Impulse für die Berufsplanung von jungen Menschen setzen.

Das BOC als Veranstaltungsformat dient einer intensiven Hinführ…


2024-05-22-Kooperation_Medizinischen_Versorgungszentrum_Bodeaue

Salzlandkreis kooperiert mit MVZ Bodeaue in Egeln, um Schuleingangsuntersuchung für künftige Schüler aus der Region abzusichern. Landrat Markus Bauer überzeugt, dass die gefundene Lösung beispielgebend sein kann.


Landrat Markus Bauer und Julia Stöcker, dahinter Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister Egelner Mulde, und Prokuristin Peggy Neum, MVZ Bodeaue, bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in Egeln.

Landrat Markus Bauer und Julia Stöcker, dahinter
Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister
Egelner Mulde, und Prokuristin Peggy Neum, MVZ Bodeaue,
bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in Egeln.  

Bernburg/Egeln. D…



2024-05-23_Kommunalwahl_2024

Neue Broschüre in Leichter Sprache bietet Unterstützung und ist ein guter Ratgeber.


Wahlbroschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“

Bernburg. Zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 ist eine Wahlbroschüre in Leichter Sprache erschienen, erstellt in Zusammenarbeit der Landeszentrale für politische Bildung, der Landeswahlleiterin und dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt.

Das etwa 30-seitige, anschaulich geschriebene und bebilderte Heft vermittelt wes…


2024-06-05-Kommunalwahl_2024

Landrat Markus Bauer ruft vor Kommunalwahl zur Stimmabgabe auf. „Engagierte in Ortschaftsräten, Stadt- und Verbandsgemeinderäten sowie für Kreistag wichtig.“ Wann Kreiswahlleiter mit ersten Ergebnissen auf Kreisebene rechnet.


Bernburg. Landrat Markus Bauer ruft vor der Kommunalwahl am kommenden Sonntag, 9. Juni, alle Wahlberechtigten im Salzlandkreis zur Stimmabgabe auf. „Wir wollen unseren Salzlandkreis auch in der kommenden Wahlperiode gemeinsam mit unseren …


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30 - Fachdienst Ausländer- und Asylrecht

 

 

Fachdienstleiter:

Leitung durch Leiter der Verwaltungsdirektion

 
Telefon:
+49 3471 684-1331
Fax:
+49 3471 684-551330
E-Mail:

Postanschrift

Salzlandkreis
Fachdienst Ausländer- und Asylrecht
06400 Bernburg (Saale)

Besucheranschrift

Salzlandkreis
Friedensallee 25
06406 Bernburg (Saale)

Haus 2, Friedensallee 25, 06406 Bernburg (Saale)

Anfahrt: Google Maps

Sprechzeiten

Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
 
09:00 – 12:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Hinweis: Annahmeschluss für Anliegen ohne Termin ist eine halbe Stunde vor Sprechzeitende. 

formulare

Interne Links

 

Sachgebiete

SG 30.1 - Ausländerbehörde

    >>> Informationen zum Bereich Ausländerrecht

    >>> Informationen zum Bereich Asylrecht

    >>> Beratung zur freiwilligen Ausreise

   >>> Koordinierungsstelle für Migration, Beratung und Unterbringung

Tel.: +49 3471 684-1342
Fax: +49 3471 684-561301

E-Mail: 

SG 30.2 - Leistungsgewährung Asyl

    >>> Informationen zum Bereich Leistungsgewährung

Tel.: +49 3471 684-1329
Fax: +49 3471 684-551330

>>> zu den Online-Anträgen der Ausländerbehörde

AKTUELLE INFORMATIONEN​

 

30.04.2025 - Information der Ausländerbehörde zum Direktversand von Ausweisdokumenten und zur Nutzung digitaler Passbilder

Ab Mai 2025 wird voraussichtlich das neue Angebot des Direktversands von Ausweisdokumenten starten. Damit wird es möglich sein, bestimmte Ausweisdokumente direkt an Ihre Meldeadresse zu versenden – ohne dass ein weiterer Besuch bei der Behörde notwendig ist.

Welche Dokumente können per Direktversand zugestellt werden?

  • Reisepass
  • eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (verschiedene Versionen)

Wie funktioniert der Direktversand?

Bei der Antragstellung in Ihrer zuständigen Behörde können Sie künftig die Option „Direktversand“ wählen. Ihre Dokumente werden dann durch die Bundesdruckerei gefertigt und im Anschluss direkt mit der Deutschen Post an Ihre Wohnanschrift versendet.

Bitte beachten Sie: Das neue Verfahren steht erst dann zur Verfügung, wenn es im IT-System der Behörde technisch aktiviert ist. Die Bundesdruckerei informiert die Behörden rechtzeitig über den offiziellen Start („Go Live“).

Informationsblatt zum Direktversand

Sobald das Verfahren startet, erhalten Sie in der Behörde ein kompaktes Informationsblatt, das alle wichtigen Punkte enthält und regional angepasst wurde. Dieses unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob Sie den Direktversand nutzen möchten.

Wichtige Hinweise zum Passbild ab dem 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 werden neue Anforderungen an Passbilder gelten:
Das Lichtbild muss digital über eine Cloud-Lösung an die Bundesdruckerei übermittelt werden.
Eine Anbindung über private Fotostudios ist möglich – vorausgesetzt, das Studio ist bei der Cloud-Lösung des Fotoverbands „RingFoto“ registriert.

>>> Hier finden Sie ein registriertes Fotostudio in Ihrer Nähe finden

Falls Ihr gewohntes Fotostudio dort nicht aufgeführt ist, bitten Sie das Studio, sich zu registrieren, um Verzögerungen bei der Antragsstellung zu vermeiden.

 

27.02.2025 - Meldepflicht für Reisen in den Herkunftsstaat

Ab dem 31.10.2024 gilt gemäß § 47b Aufenthaltsgesetz eine verpflichtende Anzeige von Reisen in den Herkunftsstaat für:

  • Asylberechtigte
  • Personen mit internationalem Schutzstatus (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG)
  • Personen mit einem Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG

Pflicht zur schriftlichen Mitteilung vor Reiseantritt

Alle betroffenen Personen müssen vor der Reise der zuständigen Ausländerbehörde folgende Angaben schriftlich mitteilen:

  1. Wer reist (Name, Aktenzeichen)
  2. Reiseziel (Herkunftsstaat, ggf. genaue Adresse)
  3. Reisezweck (z. B. familiäre Angelegenheiten, gesundheitliche Notfälle, behördliche Klärungen)
  4. Reisedauer (geplanter Zeitraum)
  5. Nachweise für den Reisegrund (z. B. ärztliche Bescheinigungen, Sterbeurkunden, offizielle Einladung)

Weiterleitung an das BAMF

Die Ausländerbehörde leitet die Reiseanzeigen gemäß § 8 Abs. 1c AsylG an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter. Dort wird geprüft, ob ein Widerruf oder eine Rücknahme des Schutzstatus in Betracht kommt.

Achtung: Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, riskiert rechtliche Konsequenzen, einschließlich eines möglichen Verlusts des Schutzstatus.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

 

12.02.2025 - Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Flüchtlinge

► Infoschreiben

Mit dem Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/382 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, den bestehenden Schutzstatus für ukrainische Kriegsflüchtlinge um ein weiteres Jahr und somit bis zum 04.03.2026 zu verlängern. Dieser Beschluss wurde durch die erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in nationales, also deutsches Recht übernommen. Das hat zur Folge, dass Ihr Aufenthaltstitel auch dann bis zum 04.03.2026 gültig bleibt, wenn auf dem Aufenthaltstitel ein Ablaufdatum vor dem 04.03.2026 steht. Daraus folgt aber auch, dass Verlängerungsanträge vonseiten der Ausländerbehörde bei Aufenthaltserlaubnissen für ukrainische Flüchtlinge nicht berücksichtigt werden können.

Sollten Sie dennoch ein Dokument benötigen, dass schriftlich die Kraft Gesetz erfolgte Verlängerung bestätigt, können Sie zu den Öffnungszeiten (Di 09:00 – 12:00; 14:00 – 17:30 Uhr) / Do 09:00 – 12:00 Uhr ; 14:00 – 15:30 Uhr) in den Servicebereich der Ausländerbehörde kommen und sich eine Bescheinigung zur Fortgeltung Ihres Aufenthaltst

 

Sie haben freien Wohnraum?

Die eigenen vier Wände sind der erste Schritt zu Privatsphäre, menschenwürdigem Wohnen und gesellschaftlicher Teilhabe. Wir unterstützen geflüchtete Menschen aus der Ukraine dabei, aus Notunterkünften in WG-Zimmer oder eigene Wohnungen umzuziehen. Wenn Sie uns ein freies Zimmer in einer WG oder sogar eine oder mehrere Wohnung(en) anbieten können, kontaktieren Sie:

Frau Perniok
Tel.: +49 3471 684-1523

Informieren Sie uns bitte über Standort/Lage, Verfügbarkeit, Größe, Kosten, ggf. Möblierung und Ihre Kontaktdaten. Beachten Sie bitte die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 20220222_ha-kdu-2022.pdf (salzlandkreis.de)

Zunächst werden die unterbreiteten Angebote erfasst und bei Bedarf kommen wir gern auf Sie zu.

Allgemeine Informationen

Aufrufanlage

  • Die Ausländerbehörde setzt im Kundenbetrieb eine Aufrufanlage (Monitoraufruf) ein. Nehmen Sie dazu im Wartebereich der Ausländerbehörde im Erdgeschoss Platz und achten Sie auf die Anzeige auf dem Monitor bis Ihre Terminkennung (TK) angezeigt wird. Die Terminkennung haben Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter erhalten. Der Aufruf erfolgt ausschließlich für Terminkunden. Kunden ohne Termin werden also nicht aufgerufen!
    Sollten Sie noch keine Terminkennung (TK) erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. >
     Zur Übersicht über die zuständigen MitarbeiterInnen 

Servicestelle

  • Hauptaufgabe der Servicestelle ist, Vorsprachetermine bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörde zu vergeben, sofern dies nicht im Vorfeld schriftlich oder telefonisch erfolgte. Darüber hinaus können hier auch spontan Auskünfte und Informationen zu ausländerrechtlichen Sachverhalten eingeholt und kleinere Anliegen bearbeitet werden.

Insbesondere realisiert die Servicestelle:

  • Adressänderungen jeglicher Art in ausländerrechtlichen Dokumenten
  • Registrierung von Neugeborenen gegen Vorlage der Geburtsurkunde/des Geburtsnachweises
  • Annahme von Dokumenten (Reisepässe, Personalausweise, Geburtsurkunden, etc.)
  • Ausgabe von diversen Anträgen (wie Beschäftigungserlaubnis, Umverteilung, Erteilung- und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Verpflichtungserklärung)
  • Vergabe von Terminen beim zuständigen Sachbearbeiter.
  • Die Mitarbeiter*innen der Servicestelle sind ausschließlich während der Sprechzeiten im Haus 2 des Salzlandkreises in Bernburg (Saale) erreichbar.

    Annahmeschluss für neue Anliegen ist - wie im Bürgerbüro auch - eine halbe Stunde vor Sprechzeitende.

    Bitte beachten Sie, dass die Servicestelle ausschließlich für spontane Anliegen vorgesehen ist und Vorsprachetermine bei den Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörde in der Regel nicht am selben Tag vermittelt werden können. Die Vereinbarung von Terminen sollte in der Regel mit der zuständigen Mitarbeiter*in im Vorfeld schriftlich oder telefonisch erfolgten.

Beratung für die freiwillige Ausreise

ALLGEMEINES AUSLÄNDERRECHT

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • Visaangelegenheiten
  • Aufenthalt von EU-Staatsangehörigen
  • Auflagenänderung auf Antrag für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis
  • Antrag auf Streichung/ Änderung der wohnsitzbeschränkenden Auflagen für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis
  • Beglaubigung von der Ausländerbehörde Salzlandkreis ausgestellten Dokumenten
  • Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
  • Abgabe einer Verpflichtungserklärung

 

  • Wichtige Infos:
    • Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nur mit einem Termin möglich. Die Terminabsprache erfolgt mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Hier bestimmt der Anfangsbuchstabe des Familiennamens der einladenden Person den zuständigen Mitarbeiter.). Das Antragsformular ist mindestens eine Woche vor dem Termin per E-Mail (siehe unten), per Fax (+49 3471 684-561302) oder per Post (Salzlandkreis, FD 30.1, 06400 Bernburg (Saale)) an den FD 30/ Ausländerbehörde zu übersenden. Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter Formulare > FD 30 – Ausländer- u. Asylrecht > Ausländerrecht.
Bitte rechnen Sie mit einer Wartezeit für einen Termin von ca. 6 – 8 Wochen.

 

In der Fallbearbeitung im Asyl- und Ausländerrecht erfolgt die Zuordnung nach Familienverbänden. Dabei bestimmt der Anfangsbuchstabe des Familienoberhauptes den zuständigen Sachbearbeiter. Bei Familien mit zwei Elternteilen richtet es sich nach dem Vater, und bei Familien mit einem Elternteil, nach demjenigen, der das Oberhaupt ist.

Buchstabenbereich Sachbearbeiter   Zimmer Kontakt

Aa - Ak

Fr. Dauch

230

Tel.: +49 3471 684-1344

E-Mail: 

AI

Fr. Gerhard

228

Tel.: +49 3471 684-1345

E-Mail: 

Am - B

Fr. Marx

223

Tel.: +49 3471 684-1311

E-Mail: 

C - G

Fr. Waga

223

Tel.: +49 3471 684-1589

E-Mail: 

H - I

Fr. Ginsel

229

Tel.: +49 3471 684-1346

E-Mail: 

J - Le

Hr. Conrad

227

Tel.: +49 3471 684-1876

E-Mail: 

Lf - M

Fr. Kromm

226

Tel.: +49 3471 684-1680

E-Mail: 

N - Q

Fr. Weinert

226

Tel.: +49 3471 684-1378

E-Mail: 

R - S

Fr. Musche

224

Tel.: +49 3471 684-1350

E-Mail: 

T - Z

Fr. Bergholz

232

Tel.: +49 3471 684-1252

E-Mail: 

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ASYLRECHT

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Klärung des Aufenthaltes nach unerlaubter Einreise

  • Ausstellung und Verlängerung von Bescheinigungen über die Meldung als Asylsuchender (zukünftig Ankunftsnachweis)

  • Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen

  • Ausstellung und Verlängerung von Duldungen

  • Anträge auf Aufenthaltserlaubnissen nach Abschluss Asylverfahren

  • Anträge auf Umverteilungen, Änderung sonstiger Nebenbestimmungen/ Auflagen

  • Anträge auf Arbeits-/Beschäftigungserlaubnisse

Der Anfangsbuchstabe des Nachnamens bestimmt die zuständigen Mitarbeiter:

Buchstabenbereich Sachbearbeiter  Zimmer Kontakt

A - All; P

Hr. Koch

221

Tel.: +49 3471 684-1393

E-Mail: 

ALM - F; O

Hr. Nachtigall

222

Tel.: +49 3471 684-1892

E-Mail:

G - Kg; Q-R

Hr. Finze

220

Tel.: +49 3471 684-1352

E-Mail: 

Kh - N; Sa

Hr. Steinbach

219

Tel.: +49 3471 684-1348

E-Mail: 

Sb - Z

Fr. Krieg

218

Tel.: +49 3471 684-1772

E-Mail: 

Rückkehrberatung, Haushalt

Fr. Elsner

112

Tel.: +49 3471 684-1362

E-Mail: 

< zurück >

Beratung zur freiwilligen Ausreise

Sie wollen freiwillig in Ihr Heimatland? Wir beraten und unterstützen Sie gern!

Hier erhalten Sie folgende Informationen:

  • - Nutzung von Rückkehrprogrammen und Rückkehrhilfen
  • - Finanzielle Unterstützung der Ausreise (Reisekosten, Starthilfen)
  • - Unterstützung bei einer dauerhaften Wiedereingliederung im Heimatland
  • - Organisation einer erfolgreichen Rückkehrplanung
  • - Beantragung/Ausreichung Finanzielle Leistungen der freiwilligen Ausreise

Wir beraten Sie ergebnisoffen und kompetent. Terminvereinbarung gern telefonisch oder persönlich während der Sprechzeiten der Ausländerbehörde.

Kontakt:

Sachbearbeiter  Zimmer Kontakt

P. Elsner

112

Tel.: +49 3471 684-1362

E-Mail: 

< zurück >

 

Sachgebiet LEISTUNGEN NACH DEM AUFNAHME (AUFNG)/ASYLBEWERBERLEISTUNGSGESETZ (ASYLBLG)

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Anträge auf finanzielle Leistungen nach der AsylbLG

  • Krankenhilfe

Buchstabenbereich Sachbearbeiter  Zimmer Kontakt

A

Frau Proksch

205

Tel.: +49 3471 684-1504

E-Mail: 

B - H

Frau Deubeler

204

Tel.: +49 3471 684-1186

E-Mail: 

I - M

Frau Kathe

204

Tel.: +49 3471 684-1319

E-Mail: 

N - S

Herr Heinel

203

Tel.: +49 3471 684-1827

E-Mail:

T - Z

Frau Wellmann

202

Tel.: +49 3471 684-1329

E-Mail: 

Krankenhilfe

Frau Halle

 

Tel.: +49 3471 684-1406

E-Mail:

< zurück >

 

SACHgebiet Unterbringung Asyl 

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Beschaffung von Wohnraum für Asylbewerber

  • Kontaktaufnahme und -pflege zwischen Salzlandkreis und Wohnungsanbietern sowie Kommunen

  • Vernetzung von Kontakten zwischen Wohnungsanbietern und Kommunen

  • Wohnungsübernahme und Absprachen zur Mietvertragsgestaltung

  • Einrichtung von Wohnungen für Asylbewerber entsprechend den Leitlinien des Landes

  • Beratung und Betreuung der Asylbewerber sowie Vermittlung von Kontakten zu Behörden und Einrichtungen

  • Begleitung/Hilfestellung für Asylbewerber im Alltag

  • Beratung Dritter (z. B. Mitbewohner, freie Träger etc.)

  < zurück >

D - H

 

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