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Viele Nutzer des Campingplatzes am Schachtsee Wolmirsleben erfüllen Brandschutzauflagen im letzten Moment. Der Salzlandkreis muss zum Schutz deshalb nur wenige Objekte versiegeln. Wie es jetzt weitergeht
Wolmirsleben. Die Nutzer des Campingplatzes am Schachtsee in Wolmirsleben haben eine amtliche Sperrung des Platzes im letzten Moment verhindert. „Die meisten haben nach vielen Gesprächen mit uns mittlerweile erkannt, wie wichtig vorbeugender Brandschutz und damit unsere Auflag…
Landrat Markus Bauer warnt für extremen Wetterereignissen im Herbst. Unterhaltungsverbände sollen Gräben überprüfen.
Bernburg. Die Erfahrung lehrt: In Friedenszeiten bereitet man sich besser auf den Ernstfall vor. Vor diesem Hintergrund hat der Salzlandkreis jetzt die Städte und Gemeinden schriftlich darum gebeten, sich vorsorglich auf extreme Wetterereignisse in den nächsten Tagen und Wochen soweit wie möglich einzustellen.
„In einigen Regionen …
Pömmelte. Am Sonntag, 22. September, verwandelt sich das Ringheiligtum Pömmelte in einen lebendigen Ort der Kultur und Unterhaltung:
Beim „HerbstausKLANG“ erwartet die Besucher ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt.
Die Veranstaltung beginnt 11 Uhr und bietet ein spannendes Line-up: Die rhythmischen Trommelklänge voll Energie der Gruppe „Akaishi Daiko“ aus Magdeburg werden das Publikum begeistern. Für Freunde der t…
Klimaanpassung ist Teil der Zukunftsstrategie 2030. Dafür erhält Landrat Markus Bauer Fördermittel von Bundesumweltministerin Steffi Lemke in Bernburg.
Der Salzlandkreis kann jetzt das Thema Klimaanpassung konzeptionell angehen.
Thomas Gruschka, Kreistagsvorsitzender, Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Landrat Markus Bauer
bei der Übergabe des Fördermittelbescheids im Kreistagssitzungssaal in Bernburg.
Foto: © Marko Jeschor / Pressestelle Salzlandk…
Tour zum Dorfwettbewerb im Salzlandkreis gestartet - 27 präsentieren sich.
Landrat schickt seinen Dank für das Engagement mit auf die Reise.
Bernburg/SLK. Am Dienstag startete die Wettbewerbskommission ihre Bereisung der Wettbewerber im Salzlandkreis. Sie geht mit fünf, bis abends ausgedehnten und programmatisch-prall gefüllten Tagen bis zum Ende des Monats. Frose macht den Auftakt und will sich der Jury von seiner besten Seite präsentieren, die verspricht: Unser…
Französischkurs an der KVHS in Aschersleben
Aschersleben. Französisch lernen mit der KVHS – Kursteilnehmer genießen den Klang dieser schönen Sprache, erfahren Interessantes über das Land und finden gemeinsam mit der Kursleiterin ihre individuelle Lernmethode. Im Verlauf des Kurses lernen sie zu beschreiben, wer sie sind, wo sie wohnen und arbeiten und was sie gern essen. Die Teilnehmer folgen kleinen Gesprächen, führen kurze Unterhaltungen und kö…
Das Bild zeigt Landrat Markus Bauer und Torsten Sielmon (r.).
Foto: Marko Jeschor / Pressestelle Salzlandkreis
Bernburg. Torsten Sielmon bleibt ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter des Salzlandkreises. Der Bernburger ist am Mittwoch vom Kreistag gewählt worden. Landrat Markus Bauer und Kreistagsvorsitzender Thomas Gruschka übergaben ihm anschließend die Ernennungsurkunde. Torsten Sielmon war der einzige Kandidat mit einer formal korrekten und aussagekrä…
Stunden individueller Auszeit
Wieder Workshops in der Kreisvolkshochschule
Bernburg/Aschersleben. Im Oktober und November legt die KVHS im Salzlandkreis wieder ihre bewährten Workshopangebote für mehr Gesundheit und Selbstbewusstsein auf. Auch ein neues ist dabei.
Ein Workshop für die Gesundheit ist am 5. Oktober am Standort in Bernburg geplant. Von 9 bis 15.45 Uhr finden Teilnehmer Zeit für sich, erkennen ihre eigenen Bedürfnisse besser und erfahren so mehr Selbstli…
Salzlandkreis
Fachdienst Ausländer- und Asylrecht
06400 Bernburg (Saale)
|
SG 30.1 - Ausländerbehörde >>> Informationen zum Bereich Ausländerrecht >>> Informationen zum Bereich Asylrecht >>> Beratung zur freiwilligen Ausreise >>> Koordinierungsstelle für Migration, Beratung und Unterbringung |
Tel.: +49 3471 684-1342 |
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SG 30.2 - Leistungsgewährung Asyl |
Tel.: +49 3471 684-1329 |
Ab Mai 2025 wird voraussichtlich das neue Angebot des Direktversands von Ausweisdokumenten starten. Damit wird es möglich sein, bestimmte Ausweisdokumente direkt an Ihre Meldeadresse zu versenden – ohne dass ein weiterer Besuch bei der Behörde notwendig ist.
Welche Dokumente können per Direktversand zugestellt werden?
Wie funktioniert der Direktversand?
Bei der Antragstellung in Ihrer zuständigen Behörde können Sie künftig die Option „Direktversand“ wählen. Ihre Dokumente werden dann durch die Bundesdruckerei gefertigt und im Anschluss direkt mit der Deutschen Post an Ihre Wohnanschrift versendet.
Bitte beachten Sie: Das neue Verfahren steht erst dann zur Verfügung, wenn es im IT-System der Behörde technisch aktiviert ist. Die Bundesdruckerei informiert die Behörden rechtzeitig über den offiziellen Start („Go Live“).
Informationsblatt zum Direktversand
Sobald das Verfahren startet, erhalten Sie in der Behörde ein kompaktes Informationsblatt, das alle wichtigen Punkte enthält und regional angepasst wurde. Dieses unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob Sie den Direktversand nutzen möchten.
Wichtige Hinweise zum Passbild ab dem 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 werden neue Anforderungen an Passbilder gelten:
Das Lichtbild muss digital über eine Cloud-Lösung an die Bundesdruckerei übermittelt werden.
Eine Anbindung über private Fotostudios ist möglich – vorausgesetzt, das Studio ist bei der Cloud-Lösung des Fotoverbands „RingFoto“ registriert.
>>> Hier finden Sie ein registriertes Fotostudio in Ihrer Nähe finden
Falls Ihr gewohntes Fotostudio dort nicht aufgeführt ist, bitten Sie das Studio, sich zu registrieren, um Verzögerungen bei der Antragsstellung zu vermeiden.
Ab dem 31.10.2024 gilt gemäß § 47b Aufenthaltsgesetz eine verpflichtende Anzeige von Reisen in den Herkunftsstaat für:
Pflicht zur schriftlichen Mitteilung vor Reiseantritt
Alle betroffenen Personen müssen vor der Reise der zuständigen Ausländerbehörde folgende Angaben schriftlich mitteilen:
Weiterleitung an das BAMF
Die Ausländerbehörde leitet die Reiseanzeigen gemäß § 8 Abs. 1c AsylG an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter. Dort wird geprüft, ob ein Widerruf oder eine Rücknahme des Schutzstatus in Betracht kommt.
Achtung: Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, riskiert rechtliche Konsequenzen, einschließlich eines möglichen Verlusts des Schutzstatus.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Mit dem Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/382 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, den bestehenden Schutzstatus für ukrainische Kriegsflüchtlinge um ein weiteres Jahr und somit bis zum 04.03.2026 zu verlängern. Dieser Beschluss wurde durch die erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in nationales, also deutsches Recht übernommen. Das hat zur Folge, dass Ihr Aufenthaltstitel auch dann bis zum 04.03.2026 gültig bleibt, wenn auf dem Aufenthaltstitel ein Ablaufdatum vor dem 04.03.2026 steht. Daraus folgt aber auch, dass Verlängerungsanträge vonseiten der Ausländerbehörde bei Aufenthaltserlaubnissen für ukrainische Flüchtlinge nicht berücksichtigt werden können.
Sollten Sie dennoch ein Dokument benötigen, dass schriftlich die Kraft Gesetz erfolgte Verlängerung bestätigt, können Sie zu den Öffnungszeiten (Di 09:00 – 12:00; 14:00 – 17:30 Uhr) / Do 09:00 – 12:00 Uhr ; 14:00 – 15:30 Uhr) in den Servicebereich der Ausländerbehörde kommen und sich eine Bescheinigung zur Fortgeltung Ihres Aufenthaltst
Die eigenen vier Wände sind der erste Schritt zu Privatsphäre, menschenwürdigem Wohnen und gesellschaftlicher Teilhabe. Wir unterstützen geflüchtete Menschen aus der Ukraine dabei, aus Notunterkünften in WG-Zimmer oder eigene Wohnungen umzuziehen. Wenn Sie uns ein freies Zimmer in einer WG oder sogar eine oder mehrere Wohnung(en) anbieten können, kontaktieren Sie:
Frau Perniok
Tel.: +49 3471 684-1523
Informieren Sie uns bitte über Standort/Lage, Verfügbarkeit, Größe, Kosten, ggf. Möblierung und Ihre Kontaktdaten. Beachten Sie bitte die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 20220222_ha-kdu-2022.pdf (salzlandkreis.de)
Zunächst werden die unterbreiteten Angebote erfasst und bei Bedarf kommen wir gern auf Sie zu.
Wöchentlich aktualisiert: Statistik über aufzunehmende Asylbewerber und Flüchtlinge im Salzlandkreis
Insbesondere realisiert die Servicestelle:
Die Mitarbeiter*innen der Servicestelle sind ausschließlich während der Sprechzeiten im Haus 2 des Salzlandkreises in Bernburg (Saale) erreichbar.
Annahmeschluss für neue Anliegen ist - wie im Bürgerbüro auch - eine halbe Stunde vor Sprechzeitende.
Bitte beachten Sie, dass die Servicestelle ausschließlich für spontane Anliegen vorgesehen ist und Vorsprachetermine bei den Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörde in der Regel nicht am selben Tag vermittelt werden können. Die Vereinbarung von Terminen sollte in der Regel mit der zuständigen Mitarbeiter*in im Vorfeld schriftlich oder telefonisch erfolgten.
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

In der Fallbearbeitung im Asyl- und Ausländerrecht erfolgt die Zuordnung nach Familienverbänden. Dabei bestimmt der Anfangsbuchstabe des Familienoberhauptes den zuständigen Sachbearbeiter. Bei Familien mit zwei Elternteilen richtet es sich nach dem Vater, und bei Familien mit einem Elternteil, nach demjenigen, der das Oberhaupt ist.
| Buchstabenbereich | Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
|---|---|---|---|
|
Aa - Ak |
Fr. Dauch |
230 |
Tel.: +49 3471 684-1344 |
|
AI |
Fr. Gerhard |
228 |
Tel.: +49 3471 684-1345 |
|
Am - B |
Fr. Marx |
223 |
Tel.: +49 3471 684-1311 |
|
C - G |
Fr. Waga |
223 |
Tel.: +49 3471 684-1589 |
|
H - I |
Fr. Ginsel |
229 |
Tel.: +49 3471 684-1346 |
|
J - Le |
Hr. Conrad |
227 |
Tel.: +49 3471 684-1876 |
|
Lf - M |
Fr. Kromm |
226 |
Tel.: +49 3471 684-1680 |
|
N - Q |
Fr. Weinert |
226 |
Tel.: +49 3471 684-1378 |
|
R - S |
Fr. Musche |
224 |
Tel.: +49 3471 684-1350 |
|
T - Z |
Fr. Bergholz |
232 |
Tel.: +49 3471 684-1252 |
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:
Klärung des Aufenthaltes nach unerlaubter Einreise
Ausstellung und Verlängerung von Bescheinigungen über die Meldung als Asylsuchender (zukünftig Ankunftsnachweis)
Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
Ausstellung und Verlängerung von Duldungen
Anträge auf Aufenthaltserlaubnissen nach Abschluss Asylverfahren
Anträge auf Umverteilungen, Änderung sonstiger Nebenbestimmungen/ Auflagen
Anträge auf Arbeits-/Beschäftigungserlaubnisse
Der Anfangsbuchstabe des Nachnamens bestimmt die zuständigen Mitarbeiter:
| Buchstabenbereich | Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
|---|---|---|---|
|
A - All; P |
Hr. Koch |
221 |
Tel.: +49 3471 684-1393 |
|
ALM - F; O |
Hr. Nachtigall |
222 |
Tel.: +49 3471 684-1892 |
|
G - Kg; Q-R |
Hr. Finze |
220 |
Tel.: +49 3471 684-1352 |
|
Kh - N; Sa |
Hr. Steinbach |
219 |
Tel.: +49 3471 684-1348 |
|
Sb - Z |
Fr. Krieg |
218 |
Tel.: +49 3471 684-1772 |
|
Rückkehrberatung, Haushalt |
Fr. Elsner |
112 |
Tel.: +49 3471 684-1362 |
Sie wollen freiwillig in Ihr Heimatland? Wir beraten und unterstützen Sie gern!
Hier erhalten Sie folgende Informationen:
Wir beraten Sie ergebnisoffen und kompetent. Terminvereinbarung gern telefonisch oder persönlich während der Sprechzeiten der Ausländerbehörde.
Kontakt:
| Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
|---|---|---|
|
P. Elsner |
112 |
Tel.: +49 3471 684-1362 |
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:
Anträge auf finanzielle Leistungen nach der AsylbLG
Krankenhilfe
| Buchstabenbereich | Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
|---|---|---|---|
|
A |
Frau Proksch |
205 |
Tel.: +49 3471 684-1504 |
|
B - H |
Frau Deubeler |
204 |
Tel.: +49 3471 684-1186 |
|
I - M |
Frau Kathe |
204 |
Tel.: +49 3471 684-1319 |
|
N - S |
Herr Heinel |
203 |
Tel.: +49 3471 684-1827 |
|
T - Z |
Frau Wellmann |
202 |
Tel.: +49 3471 684-1329 |
|
Krankenhilfe |
Frau Halle |
|
Tel.: +49 3471 684-1406 |
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:
Beschaffung von Wohnraum für Asylbewerber
Kontaktaufnahme und -pflege zwischen Salzlandkreis und Wohnungsanbietern sowie Kommunen
Vernetzung von Kontakten zwischen Wohnungsanbietern und Kommunen
Wohnungsübernahme und Absprachen zur Mietvertragsgestaltung
Einrichtung von Wohnungen für Asylbewerber entsprechend den Leitlinien des Landes
Beratung und Betreuung der Asylbewerber sowie Vermittlung von Kontakten zu Behörden und Einrichtungen
Begleitung/Hilfestellung für Asylbewerber im Alltag
Beratung Dritter (z. B. Mitbewohner, freie Träger etc.)
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D - H |