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2022-11-29_FD 34

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des >>> Fachdienstes Gesundheit wird im Untersuchungsjahr 2022 für die Einschulung 2023 infolge der Corona-Pandemie und des weiterhin bestehenden Arztmangels bis Dezember 2022 voraussichtlich etwa 80 % der künftigen Einschüler untersuchen können.

Zeitlich wird es nicht mehr möglich sein, die Einschüler 2023 der Stadt Schönebeck zu untersuchen.

Im Januar 2023 beginnen die Schuleingangsuntersuchungen fü…


2023-01-18_Jugendschöffen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Männer und Frauen, die an den Amtsgerichten Aschersleben, Bernburg und Schönebeck sowie am Landgericht Magdeburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Jugendschöffen benötigt werden, vor. Aus diesen Vorschlägen …


2023-01-25_Presse Jugendschöffen

Im Salzlandkreis werden wieder ehrenamtliche Laienrichter gesucht. Was Bewerber wissen müssen.


Bernburg. Alle fünf Jahre werden bundesweit neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Die Kommunen stellen dazu Vorschlagslisten auf. Der Salzlandkreis sucht 2023 insgesamt 130 Frauen und Männer, die speziell als Jugendschöffe das Ehrenamt von 2024 bis 2028 ausfüllen wollen: 50 am Amtsgericht Aschersleben, 40 am Amtsgericht Bernburg und 40 am Amtsgerich…


2023-01-27_

Einsatz hat sich gelohnt
Ausnahme endlich erteilt - „Friedrich-Schiller“-Gymnasium in Calbe bleibt vorerst eigenständig. Landrat Markus Bauer: „Für unsere Entwicklung ist Schulstandort von großer Bedeutung.“


Calbe. Sehr gute Nachricht für das Friedrich-Schiller-Gymnasium in Calbe und den Salzlandkreis. Der Schulstandort bleibt vorerst bis zum Schuljahr 2026/27 eigenständig! Nach der mündlichen Zusage von Bildungsministerin Eva Feußn…


2023-02-21_Jugendschöffe

Bernburg. Beim Salzlandkreis ist die Vorschlagsliste für Aschersleben namentlich bereits gut gefüllt – für die Amtsgerichte in Bernburg und Schönebeck geht die Suche weiter: Noch bis zum 22. März kann sich melden, wer Interesse hat, im Ehrenamt als Jugendschöffe in Bernburg oder Schönebeck tätig zu werden und ebenso in die Bewerberliste der Kreisverwaltung aufgenommen werden will.

Der Salzlandkreis sucht derzeit insgesamt 130 Frauen und Männer…


2023-04-17_Slazlandtheater

 

Landrat übergibt Theaterleiter in Staßfurt Förderscheck und sagt Trägerverein seinen weiteren Einsatz zu.

Staßfurt. Kostensteigerungen auf breiter Ebene, während es bei den Veranstaltungen und Besuchern glücklicher Weise wieder etwas aufwärtsgeht. Dennoch sieht sich das vereinsgetragene Salzlandtheater, ein Haus das in Teilen über 400 Jahre alt ist, vor großen Herausforderungen. „Es ist ein Profilgeber für unsere Kultur- …


2023-07-12_BbS

Aschersleben/Schönebeck. Sie nehmen Waren an, prüfen die Menge und Beschaffenheit und organisieren die fachgerechte Lagerung – Lagerlogistiker und Fachlageristen. Diese Berufe werden angesichts der geplanten Wirtschaftsansiedlungen im Salzlandkreis künftig in der Region eine größere Rolle spielen. Den theoretischen Teil der notwendigen Ausbildung kann der Salzlandkreis nun ab kommenden Schuljahr selbst anbieten: an den Berufsbildenden Schulen I des Salzlandkreise…


2023-07-20-BaustartBodetreppen

Baustart am Bodelauf

Nienburg erhält neuen Treppenanleger für Wasserwanderer – einen von acht im Salzlandkreis. Landrat Markus Bauer: Machen gemeinsam mit Anrainerkommunen vernetzte Angebote im Aktivtourismus.


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Foto: Salzlandkreis, M. Bothe 

Nienburg. Das sichere Ein- und Aussteigen aus so einem kleinen Boot erfordert schon etwas Geschick. Und am besten einen Anleger. Das Ufer der Bode ist zudem gerade im Sommer stark bewachsen. Die Böschungen gestalten sich tei…


2023-10-09_Einschulungsuntersuchungen

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Fachdienstes Gesundheit  wird im Untersuchungsjahr 2023 für die Einschulung 2024 auf Grund des weiterhin bestehenden Arztmangels bis Dezember 2023 voraussichtlich etwa 84 % der künftigen Schüler und Schülerinnen untersuchen können.

Zeitlich wird es nicht möglich sein, die zukünftigen Einschüler der Stadt Seeland, der Stadt Hecklingen und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde zu untersuchen, die 2024 einge…


2023-10-24-Einschulung

Ab Januar der 25er Jahrgang
Schuleingangsuntersuchungen im Salzlandkreis – Arztmangel verhindert, dass nicht alle Einschüler 2024 eingeladen werden können.


Bernburg. Bis zum Jahresende wird der Kinder- und Jugendärztliche Dienst im Landkreis-Fachdienst Gesundheit rund 1.300 Mädchen und Jungen im Salzlandkreis auf ihre Schultauglichkeit untersucht haben. Das sind rund 85 Prozent aller Kinder, die 2024 eingeschult werden sollen. „Trotz aller Anstrengungen werden …


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30 - Fachdienst Ausländer- und Asylrecht

 

 

Fachdienstleiter:

Leitung durch Leiter der Verwaltungsdirektion

 
Telefon:
+49 3471 684-1331
Fax:
+49 3471 684-551330
E-Mail:

Postanschrift

Salzlandkreis
Fachdienst Ausländer- und Asylrecht
06400 Bernburg (Saale)

Besucheranschrift

Salzlandkreis
Friedensallee 25
06406 Bernburg (Saale)

Haus 2, Friedensallee 25, 06406 Bernburg (Saale)

Anfahrt: Google Maps

Sprechzeiten

Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
 
09:00 – 12:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Hinweis: Annahmeschluss für Anliegen ohne Termin ist eine halbe Stunde vor Sprechzeitende. 

formulare

Interne Links

 

Sachgebiete

SG 30.1 - Ausländerbehörde

    >>> Informationen zum Bereich Ausländerrecht

    >>> Informationen zum Bereich Asylrecht

    >>> Beratung zur freiwilligen Ausreise

   >>> Koordinierungsstelle für Migration, Beratung und Unterbringung

Tel.: +49 3471 684-1342
Fax: +49 3471 684-561301

E-Mail: 

SG 30.2 - Leistungsgewährung Asyl

    >>> Informationen zum Bereich Leistungsgewährung

Tel.: +49 3471 684-1329
Fax: +49 3471 684-551330

>>> zu den Online-Anträgen der Ausländerbehörde

AKTUELLE INFORMATIONEN​

 

30.04.2025 - Information der Ausländerbehörde zum Direktversand von Ausweisdokumenten und zur Nutzung digitaler Passbilder

Ab Mai 2025 wird voraussichtlich das neue Angebot des Direktversands von Ausweisdokumenten starten. Damit wird es möglich sein, bestimmte Ausweisdokumente direkt an Ihre Meldeadresse zu versenden – ohne dass ein weiterer Besuch bei der Behörde notwendig ist.

Welche Dokumente können per Direktversand zugestellt werden?

  • Reisepass
  • eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (verschiedene Versionen)

Wie funktioniert der Direktversand?

Bei der Antragstellung in Ihrer zuständigen Behörde können Sie künftig die Option „Direktversand“ wählen. Ihre Dokumente werden dann durch die Bundesdruckerei gefertigt und im Anschluss direkt mit der Deutschen Post an Ihre Wohnanschrift versendet.

Bitte beachten Sie: Das neue Verfahren steht erst dann zur Verfügung, wenn es im IT-System der Behörde technisch aktiviert ist. Die Bundesdruckerei informiert die Behörden rechtzeitig über den offiziellen Start („Go Live“).

Informationsblatt zum Direktversand

Sobald das Verfahren startet, erhalten Sie in der Behörde ein kompaktes Informationsblatt, das alle wichtigen Punkte enthält und regional angepasst wurde. Dieses unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob Sie den Direktversand nutzen möchten.

Wichtige Hinweise zum Passbild ab dem 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 werden neue Anforderungen an Passbilder gelten:
Das Lichtbild muss digital über eine Cloud-Lösung an die Bundesdruckerei übermittelt werden.
Eine Anbindung über private Fotostudios ist möglich – vorausgesetzt, das Studio ist bei der Cloud-Lösung des Fotoverbands „RingFoto“ registriert.

>>> Hier finden Sie ein registriertes Fotostudio in Ihrer Nähe finden

Falls Ihr gewohntes Fotostudio dort nicht aufgeführt ist, bitten Sie das Studio, sich zu registrieren, um Verzögerungen bei der Antragsstellung zu vermeiden.

 

27.02.2025 - Meldepflicht für Reisen in den Herkunftsstaat

Ab dem 31.10.2024 gilt gemäß § 47b Aufenthaltsgesetz eine verpflichtende Anzeige von Reisen in den Herkunftsstaat für:

  • Asylberechtigte
  • Personen mit internationalem Schutzstatus (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG)
  • Personen mit einem Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG

Pflicht zur schriftlichen Mitteilung vor Reiseantritt

Alle betroffenen Personen müssen vor der Reise der zuständigen Ausländerbehörde folgende Angaben schriftlich mitteilen:

  1. Wer reist (Name, Aktenzeichen)
  2. Reiseziel (Herkunftsstaat, ggf. genaue Adresse)
  3. Reisezweck (z. B. familiäre Angelegenheiten, gesundheitliche Notfälle, behördliche Klärungen)
  4. Reisedauer (geplanter Zeitraum)
  5. Nachweise für den Reisegrund (z. B. ärztliche Bescheinigungen, Sterbeurkunden, offizielle Einladung)

Weiterleitung an das BAMF

Die Ausländerbehörde leitet die Reiseanzeigen gemäß § 8 Abs. 1c AsylG an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter. Dort wird geprüft, ob ein Widerruf oder eine Rücknahme des Schutzstatus in Betracht kommt.

Achtung: Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, riskiert rechtliche Konsequenzen, einschließlich eines möglichen Verlusts des Schutzstatus.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

 

12.02.2025 - Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Flüchtlinge

► Infoschreiben

Mit dem Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/382 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, den bestehenden Schutzstatus für ukrainische Kriegsflüchtlinge um ein weiteres Jahr und somit bis zum 04.03.2026 zu verlängern. Dieser Beschluss wurde durch die erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in nationales, also deutsches Recht übernommen. Das hat zur Folge, dass Ihr Aufenthaltstitel auch dann bis zum 04.03.2026 gültig bleibt, wenn auf dem Aufenthaltstitel ein Ablaufdatum vor dem 04.03.2026 steht. Daraus folgt aber auch, dass Verlängerungsanträge vonseiten der Ausländerbehörde bei Aufenthaltserlaubnissen für ukrainische Flüchtlinge nicht berücksichtigt werden können.

Sollten Sie dennoch ein Dokument benötigen, dass schriftlich die Kraft Gesetz erfolgte Verlängerung bestätigt, können Sie zu den Öffnungszeiten (Di 09:00 – 12:00; 14:00 – 17:30 Uhr) / Do 09:00 – 12:00 Uhr ; 14:00 – 15:30 Uhr) in den Servicebereich der Ausländerbehörde kommen und sich eine Bescheinigung zur Fortgeltung Ihres Aufenthaltst

 

Sie haben freien Wohnraum?

Die eigenen vier Wände sind der erste Schritt zu Privatsphäre, menschenwürdigem Wohnen und gesellschaftlicher Teilhabe. Wir unterstützen geflüchtete Menschen aus der Ukraine dabei, aus Notunterkünften in WG-Zimmer oder eigene Wohnungen umzuziehen. Wenn Sie uns ein freies Zimmer in einer WG oder sogar eine oder mehrere Wohnung(en) anbieten können, kontaktieren Sie:

Frau Perniok
Tel.: +49 3471 684-1523

Informieren Sie uns bitte über Standort/Lage, Verfügbarkeit, Größe, Kosten, ggf. Möblierung und Ihre Kontaktdaten. Beachten Sie bitte die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 20220222_ha-kdu-2022.pdf (salzlandkreis.de)

Zunächst werden die unterbreiteten Angebote erfasst und bei Bedarf kommen wir gern auf Sie zu.

Allgemeine Informationen

Aufrufanlage

  • Die Ausländerbehörde setzt im Kundenbetrieb eine Aufrufanlage (Monitoraufruf) ein. Nehmen Sie dazu im Wartebereich der Ausländerbehörde im Erdgeschoss Platz und achten Sie auf die Anzeige auf dem Monitor bis Ihre Terminkennung (TK) angezeigt wird. Die Terminkennung haben Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter erhalten. Der Aufruf erfolgt ausschließlich für Terminkunden. Kunden ohne Termin werden also nicht aufgerufen!
    Sollten Sie noch keine Terminkennung (TK) erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. >
     Zur Übersicht über die zuständigen MitarbeiterInnen 

Servicestelle

  • Hauptaufgabe der Servicestelle ist, Vorsprachetermine bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörde zu vergeben, sofern dies nicht im Vorfeld schriftlich oder telefonisch erfolgte. Darüber hinaus können hier auch spontan Auskünfte und Informationen zu ausländerrechtlichen Sachverhalten eingeholt und kleinere Anliegen bearbeitet werden.

Insbesondere realisiert die Servicestelle:

  • Adressänderungen jeglicher Art in ausländerrechtlichen Dokumenten
  • Registrierung von Neugeborenen gegen Vorlage der Geburtsurkunde/des Geburtsnachweises
  • Annahme von Dokumenten (Reisepässe, Personalausweise, Geburtsurkunden, etc.)
  • Ausgabe von diversen Anträgen (wie Beschäftigungserlaubnis, Umverteilung, Erteilung- und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Verpflichtungserklärung)
  • Vergabe von Terminen beim zuständigen Sachbearbeiter.
  • Die Mitarbeiter*innen der Servicestelle sind ausschließlich während der Sprechzeiten im Haus 2 des Salzlandkreises in Bernburg (Saale) erreichbar.

    Annahmeschluss für neue Anliegen ist - wie im Bürgerbüro auch - eine halbe Stunde vor Sprechzeitende.

    Bitte beachten Sie, dass die Servicestelle ausschließlich für spontane Anliegen vorgesehen ist und Vorsprachetermine bei den Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörde in der Regel nicht am selben Tag vermittelt werden können. Die Vereinbarung von Terminen sollte in der Regel mit der zuständigen Mitarbeiter*in im Vorfeld schriftlich oder telefonisch erfolgten.

Beratung für die freiwillige Ausreise

ALLGEMEINES AUSLÄNDERRECHT

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • Visaangelegenheiten
  • Aufenthalt von EU-Staatsangehörigen
  • Auflagenänderung auf Antrag für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis
  • Antrag auf Streichung/ Änderung der wohnsitzbeschränkenden Auflagen für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis
  • Beglaubigung von der Ausländerbehörde Salzlandkreis ausgestellten Dokumenten
  • Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
  • Abgabe einer Verpflichtungserklärung

 

  • Wichtige Infos:
    • Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nur mit einem Termin möglich. Die Terminabsprache erfolgt mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Hier bestimmt der Anfangsbuchstabe des Familiennamens der einladenden Person den zuständigen Mitarbeiter.). Das Antragsformular ist mindestens eine Woche vor dem Termin per E-Mail (siehe unten), per Fax (+49 3471 684-561302) oder per Post (Salzlandkreis, FD 30.1, 06400 Bernburg (Saale)) an den FD 30/ Ausländerbehörde zu übersenden. Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter Formulare > FD 30 – Ausländer- u. Asylrecht > Ausländerrecht.
Bitte rechnen Sie mit einer Wartezeit für einen Termin von ca. 6 – 8 Wochen.

 

In der Fallbearbeitung im Asyl- und Ausländerrecht erfolgt die Zuordnung nach Familienverbänden. Dabei bestimmt der Anfangsbuchstabe des Familienoberhauptes den zuständigen Sachbearbeiter. Bei Familien mit zwei Elternteilen richtet es sich nach dem Vater, und bei Familien mit einem Elternteil, nach demjenigen, der das Oberhaupt ist.

Buchstabenbereich Sachbearbeiter   Zimmer Kontakt

Aa - Ak

Fr. Dauch

230

Tel.: +49 3471 684-1344

E-Mail: 

AI

Fr. Gerhard

228

Tel.: +49 3471 684-1345

E-Mail: 

Am - B

Fr. Marx

223

Tel.: +49 3471 684-1311

E-Mail: 

C - G

Fr. Waga

223

Tel.: +49 3471 684-1589

E-Mail: 

H - I

Fr. Ginsel

229

Tel.: +49 3471 684-1346

E-Mail: 

J - Le

Hr. Conrad

227

Tel.: +49 3471 684-1876

E-Mail: 

Lf - M

Fr. Kromm

226

Tel.: +49 3471 684-1680

E-Mail: 

N - Q

Fr. Weinert

226

Tel.: +49 3471 684-1378

E-Mail: 

R - S

Fr. Musche

224

Tel.: +49 3471 684-1350

E-Mail: 

T - Z

Fr. Bergholz

232

Tel.: +49 3471 684-1252

E-Mail: 

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ASYLRECHT

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Klärung des Aufenthaltes nach unerlaubter Einreise

  • Ausstellung und Verlängerung von Bescheinigungen über die Meldung als Asylsuchender (zukünftig Ankunftsnachweis)

  • Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen

  • Ausstellung und Verlängerung von Duldungen

  • Anträge auf Aufenthaltserlaubnissen nach Abschluss Asylverfahren

  • Anträge auf Umverteilungen, Änderung sonstiger Nebenbestimmungen/ Auflagen

  • Anträge auf Arbeits-/Beschäftigungserlaubnisse

Der Anfangsbuchstabe des Nachnamens bestimmt die zuständigen Mitarbeiter:

Buchstabenbereich Sachbearbeiter  Zimmer Kontakt

A - All; P

Hr. Koch

221

Tel.: +49 3471 684-1393

E-Mail: 

ALM - F; O

Hr. Nachtigall

222

Tel.: +49 3471 684-1892

E-Mail:

G - Kg; Q-R

Hr. Finze

220

Tel.: +49 3471 684-1352

E-Mail: 

Kh - N; Sa

Hr. Steinbach

219

Tel.: +49 3471 684-1348

E-Mail: 

Sb - Z

Fr. Krieg

218

Tel.: +49 3471 684-1772

E-Mail: 

Rückkehrberatung, Haushalt

Fr. Elsner

112

Tel.: +49 3471 684-1362

E-Mail: 

< zurück >

Beratung zur freiwilligen Ausreise

Sie wollen freiwillig in Ihr Heimatland? Wir beraten und unterstützen Sie gern!

Hier erhalten Sie folgende Informationen:

  • - Nutzung von Rückkehrprogrammen und Rückkehrhilfen
  • - Finanzielle Unterstützung der Ausreise (Reisekosten, Starthilfen)
  • - Unterstützung bei einer dauerhaften Wiedereingliederung im Heimatland
  • - Organisation einer erfolgreichen Rückkehrplanung
  • - Beantragung/Ausreichung Finanzielle Leistungen der freiwilligen Ausreise

Wir beraten Sie ergebnisoffen und kompetent. Terminvereinbarung gern telefonisch oder persönlich während der Sprechzeiten der Ausländerbehörde.

Kontakt:

Sachbearbeiter  Zimmer Kontakt

P. Elsner

112

Tel.: +49 3471 684-1362

E-Mail: 

< zurück >

 

Sachgebiet LEISTUNGEN NACH DEM AUFNAHME (AUFNG)/ASYLBEWERBERLEISTUNGSGESETZ (ASYLBLG)

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Anträge auf finanzielle Leistungen nach der AsylbLG

  • Krankenhilfe

Buchstabenbereich Sachbearbeiter  Zimmer Kontakt

A

Frau Proksch

205

Tel.: +49 3471 684-1504

E-Mail: 

B - H

Frau Deubeler

204

Tel.: +49 3471 684-1186

E-Mail: 

I - M

Frau Kathe

204

Tel.: +49 3471 684-1319

E-Mail: 

N - S

Herr Heinel

203

Tel.: +49 3471 684-1827

E-Mail:

T - Z

Frau Wellmann

202

Tel.: +49 3471 684-1329

E-Mail: 

Krankenhilfe

Frau Halle

 

Tel.: +49 3471 684-1406

E-Mail:

< zurück >

 

SACHgebiet Unterbringung Asyl 

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Beschaffung von Wohnraum für Asylbewerber

  • Kontaktaufnahme und -pflege zwischen Salzlandkreis und Wohnungsanbietern sowie Kommunen

  • Vernetzung von Kontakten zwischen Wohnungsanbietern und Kommunen

  • Wohnungsübernahme und Absprachen zur Mietvertragsgestaltung

  • Einrichtung von Wohnungen für Asylbewerber entsprechend den Leitlinien des Landes

  • Beratung und Betreuung der Asylbewerber sowie Vermittlung von Kontakten zu Behörden und Einrichtungen

  • Begleitung/Hilfestellung für Asylbewerber im Alltag

  • Beratung Dritter (z. B. Mitbewohner, freie Träger etc.)

  < zurück >

D - H

 

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