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Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des >>> Fachdienstes Gesundheit wird im Untersuchungsjahr 2022 für die Einschulung 2023 infolge der Corona-Pandemie und des weiterhin bestehenden Arztmangels bis Dezember 2022 voraussichtlich etwa 80 % der künftigen Einschüler untersuchen können.
Zeitlich wird es nicht mehr möglich sein, die Einschüler 2023 der Stadt Schönebeck zu untersuchen.
Im Januar 2023 beginnen die Schuleingangsuntersuchungen fü…
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Männer und Frauen, die an den Amtsgerichten Aschersleben, Bernburg und Schönebeck sowie am Landgericht Magdeburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Jugendschöffen benötigt werden, vor. Aus diesen Vorschlägen …
Im Salzlandkreis werden wieder ehrenamtliche Laienrichter gesucht. Was Bewerber wissen müssen.
Bernburg. Alle fünf Jahre werden bundesweit neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Die Kommunen stellen dazu Vorschlagslisten auf. Der Salzlandkreis sucht 2023 insgesamt 130 Frauen und Männer, die speziell als Jugendschöffe das Ehrenamt von 2024 bis 2028 ausfüllen wollen: 50 am Amtsgericht Aschersleben, 40 am Amtsgericht Bernburg und 40 am Amtsgerich…
Einsatz hat sich gelohnt
Ausnahme endlich erteilt - „Friedrich-Schiller“-Gymnasium in Calbe bleibt vorerst eigenständig. Landrat Markus Bauer: „Für unsere Entwicklung ist Schulstandort von großer Bedeutung.“
Calbe. Sehr gute Nachricht für das Friedrich-Schiller-Gymnasium in Calbe und den Salzlandkreis. Der Schulstandort bleibt vorerst bis zum Schuljahr 2026/27 eigenständig! Nach der mündlichen Zusage von Bildungsministerin Eva Feußn…
Bernburg. Beim Salzlandkreis ist die Vorschlagsliste für Aschersleben namentlich bereits gut gefüllt – für die Amtsgerichte in Bernburg und Schönebeck geht die Suche weiter: Noch bis zum 22. März kann sich melden, wer Interesse hat, im Ehrenamt als Jugendschöffe in Bernburg oder Schönebeck tätig zu werden und ebenso in die Bewerberliste der Kreisverwaltung aufgenommen werden will.
Der Salzlandkreis sucht derzeit insgesamt 130 Frauen und Männer…
Staßfurt. Kostensteigerungen auf breiter Ebene, während es bei den Veranstaltungen und Besuchern glücklicher Weise wieder etwas aufwärtsgeht. Dennoch sieht sich das vereinsgetragene Salzlandtheater, ein Haus das in Teilen über 400 Jahre alt ist, vor großen Herausforderungen. „Es ist ein Profilgeber für unsere Kultur- …
Aschersleben/Schönebeck. Sie nehmen Waren an, prüfen die Menge und Beschaffenheit und organisieren die fachgerechte Lagerung – Lagerlogistiker und Fachlageristen. Diese Berufe werden angesichts der geplanten Wirtschaftsansiedlungen im Salzlandkreis künftig in der Region eine größere Rolle spielen. Den theoretischen Teil der notwendigen Ausbildung kann der Salzlandkreis nun ab kommenden Schuljahr selbst anbieten: an den Berufsbildenden Schulen I des Salzlandkreise…
Baustart am Bodelauf
Nienburg erhält neuen Treppenanleger für Wasserwanderer – einen von acht im Salzlandkreis. Landrat Markus Bauer: Machen gemeinsam mit Anrainerkommunen vernetzte Angebote im Aktivtourismus.
Nienburg. Das sichere Ein- und Aussteigen aus so einem kleinen Boot erfordert schon etwas Geschick. Und am besten einen Anleger. Das Ufer der Bode ist zudem gerade im Sommer stark bewachsen. Die Böschungen gestalten sich tei…
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Fachdienstes Gesundheit wird im Untersuchungsjahr 2023 für die Einschulung 2024 auf Grund des weiterhin bestehenden Arztmangels bis Dezember 2023 voraussichtlich etwa 84 % der künftigen Schüler und Schülerinnen untersuchen können.
Zeitlich wird es nicht möglich sein, die zukünftigen Einschüler der Stadt Seeland, der Stadt Hecklingen und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde zu untersuchen, die 2024 einge…
Ab Januar der 25er Jahrgang
Schuleingangsuntersuchungen im Salzlandkreis – Arztmangel verhindert, dass nicht alle Einschüler 2024 eingeladen werden können.
Bernburg. Bis zum Jahresende wird der Kinder- und Jugendärztliche Dienst im Landkreis-Fachdienst Gesundheit rund 1.300 Mädchen und Jungen im Salzlandkreis auf ihre Schultauglichkeit untersucht haben. Das sind rund 85 Prozent aller Kinder, die 2024 eingeschult werden sollen. „Trotz aller Anstrengungen werden …
Salzlandkreis
Fachdienst Ausländer- und Asylrecht
06400 Bernburg (Saale)
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SG 30.1 - Ausländerbehörde >>> Informationen zum Bereich Ausländerrecht >>> Informationen zum Bereich Asylrecht >>> Beratung zur freiwilligen Ausreise >>> Koordinierungsstelle für Migration, Beratung und Unterbringung |
Tel.: +49 3471 684-1342 |
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SG 30.2 - Leistungsgewährung Asyl |
Tel.: +49 3471 684-1329 |
Ab Mai 2025 wird voraussichtlich das neue Angebot des Direktversands von Ausweisdokumenten starten. Damit wird es möglich sein, bestimmte Ausweisdokumente direkt an Ihre Meldeadresse zu versenden – ohne dass ein weiterer Besuch bei der Behörde notwendig ist.
Welche Dokumente können per Direktversand zugestellt werden?
Wie funktioniert der Direktversand?
Bei der Antragstellung in Ihrer zuständigen Behörde können Sie künftig die Option „Direktversand“ wählen. Ihre Dokumente werden dann durch die Bundesdruckerei gefertigt und im Anschluss direkt mit der Deutschen Post an Ihre Wohnanschrift versendet.
Bitte beachten Sie: Das neue Verfahren steht erst dann zur Verfügung, wenn es im IT-System der Behörde technisch aktiviert ist. Die Bundesdruckerei informiert die Behörden rechtzeitig über den offiziellen Start („Go Live“).
Informationsblatt zum Direktversand
Sobald das Verfahren startet, erhalten Sie in der Behörde ein kompaktes Informationsblatt, das alle wichtigen Punkte enthält und regional angepasst wurde. Dieses unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob Sie den Direktversand nutzen möchten.
Wichtige Hinweise zum Passbild ab dem 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 werden neue Anforderungen an Passbilder gelten:
Das Lichtbild muss digital über eine Cloud-Lösung an die Bundesdruckerei übermittelt werden.
Eine Anbindung über private Fotostudios ist möglich – vorausgesetzt, das Studio ist bei der Cloud-Lösung des Fotoverbands „RingFoto“ registriert.
>>> Hier finden Sie ein registriertes Fotostudio in Ihrer Nähe finden
Falls Ihr gewohntes Fotostudio dort nicht aufgeführt ist, bitten Sie das Studio, sich zu registrieren, um Verzögerungen bei der Antragsstellung zu vermeiden.
Ab dem 31.10.2024 gilt gemäß § 47b Aufenthaltsgesetz eine verpflichtende Anzeige von Reisen in den Herkunftsstaat für:
Pflicht zur schriftlichen Mitteilung vor Reiseantritt
Alle betroffenen Personen müssen vor der Reise der zuständigen Ausländerbehörde folgende Angaben schriftlich mitteilen:
Weiterleitung an das BAMF
Die Ausländerbehörde leitet die Reiseanzeigen gemäß § 8 Abs. 1c AsylG an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter. Dort wird geprüft, ob ein Widerruf oder eine Rücknahme des Schutzstatus in Betracht kommt.
Achtung: Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, riskiert rechtliche Konsequenzen, einschließlich eines möglichen Verlusts des Schutzstatus.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Mit dem Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/382 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, den bestehenden Schutzstatus für ukrainische Kriegsflüchtlinge um ein weiteres Jahr und somit bis zum 04.03.2026 zu verlängern. Dieser Beschluss wurde durch die erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in nationales, also deutsches Recht übernommen. Das hat zur Folge, dass Ihr Aufenthaltstitel auch dann bis zum 04.03.2026 gültig bleibt, wenn auf dem Aufenthaltstitel ein Ablaufdatum vor dem 04.03.2026 steht. Daraus folgt aber auch, dass Verlängerungsanträge vonseiten der Ausländerbehörde bei Aufenthaltserlaubnissen für ukrainische Flüchtlinge nicht berücksichtigt werden können.
Sollten Sie dennoch ein Dokument benötigen, dass schriftlich die Kraft Gesetz erfolgte Verlängerung bestätigt, können Sie zu den Öffnungszeiten (Di 09:00 – 12:00; 14:00 – 17:30 Uhr) / Do 09:00 – 12:00 Uhr ; 14:00 – 15:30 Uhr) in den Servicebereich der Ausländerbehörde kommen und sich eine Bescheinigung zur Fortgeltung Ihres Aufenthaltst
Die eigenen vier Wände sind der erste Schritt zu Privatsphäre, menschenwürdigem Wohnen und gesellschaftlicher Teilhabe. Wir unterstützen geflüchtete Menschen aus der Ukraine dabei, aus Notunterkünften in WG-Zimmer oder eigene Wohnungen umzuziehen. Wenn Sie uns ein freies Zimmer in einer WG oder sogar eine oder mehrere Wohnung(en) anbieten können, kontaktieren Sie:
Frau Perniok
Tel.: +49 3471 684-1523
Informieren Sie uns bitte über Standort/Lage, Verfügbarkeit, Größe, Kosten, ggf. Möblierung und Ihre Kontaktdaten. Beachten Sie bitte die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 20220222_ha-kdu-2022.pdf (salzlandkreis.de)
Zunächst werden die unterbreiteten Angebote erfasst und bei Bedarf kommen wir gern auf Sie zu.
Wöchentlich aktualisiert: Statistik über aufzunehmende Asylbewerber und Flüchtlinge im Salzlandkreis
Insbesondere realisiert die Servicestelle:
Die Mitarbeiter*innen der Servicestelle sind ausschließlich während der Sprechzeiten im Haus 2 des Salzlandkreises in Bernburg (Saale) erreichbar.
Annahmeschluss für neue Anliegen ist - wie im Bürgerbüro auch - eine halbe Stunde vor Sprechzeitende.
Bitte beachten Sie, dass die Servicestelle ausschließlich für spontane Anliegen vorgesehen ist und Vorsprachetermine bei den Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörde in der Regel nicht am selben Tag vermittelt werden können. Die Vereinbarung von Terminen sollte in der Regel mit der zuständigen Mitarbeiter*in im Vorfeld schriftlich oder telefonisch erfolgten.
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

In der Fallbearbeitung im Asyl- und Ausländerrecht erfolgt die Zuordnung nach Familienverbänden. Dabei bestimmt der Anfangsbuchstabe des Familienoberhauptes den zuständigen Sachbearbeiter. Bei Familien mit zwei Elternteilen richtet es sich nach dem Vater, und bei Familien mit einem Elternteil, nach demjenigen, der das Oberhaupt ist.
| Buchstabenbereich | Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
|---|---|---|---|
|
Aa - Ak |
Fr. Dauch |
230 |
Tel.: +49 3471 684-1344 |
|
AI |
Fr. Gerhard |
228 |
Tel.: +49 3471 684-1345 |
|
Am - B |
Fr. Marx |
223 |
Tel.: +49 3471 684-1311 |
|
C - G |
Fr. Waga |
223 |
Tel.: +49 3471 684-1589 |
|
H - I |
Fr. Ginsel |
229 |
Tel.: +49 3471 684-1346 |
|
J - Le |
Hr. Conrad |
227 |
Tel.: +49 3471 684-1876 |
|
Lf - M |
Fr. Kromm |
226 |
Tel.: +49 3471 684-1680 |
|
N - Q |
Fr. Weinert |
226 |
Tel.: +49 3471 684-1378 |
|
R - S |
Fr. Musche |
224 |
Tel.: +49 3471 684-1350 |
|
T - Z |
Fr. Bergholz |
232 |
Tel.: +49 3471 684-1252 |
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:
Klärung des Aufenthaltes nach unerlaubter Einreise
Ausstellung und Verlängerung von Bescheinigungen über die Meldung als Asylsuchender (zukünftig Ankunftsnachweis)
Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
Ausstellung und Verlängerung von Duldungen
Anträge auf Aufenthaltserlaubnissen nach Abschluss Asylverfahren
Anträge auf Umverteilungen, Änderung sonstiger Nebenbestimmungen/ Auflagen
Anträge auf Arbeits-/Beschäftigungserlaubnisse
Der Anfangsbuchstabe des Nachnamens bestimmt die zuständigen Mitarbeiter:
| Buchstabenbereich | Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
|---|---|---|---|
|
A - All; P |
Hr. Koch |
221 |
Tel.: +49 3471 684-1393 |
|
ALM - F; O |
Hr. Nachtigall |
222 |
Tel.: +49 3471 684-1892 |
|
G - Kg; Q-R |
Hr. Finze |
220 |
Tel.: +49 3471 684-1352 |
|
Kh - N; Sa |
Hr. Steinbach |
219 |
Tel.: +49 3471 684-1348 |
|
Sb - Z |
Fr. Krieg |
218 |
Tel.: +49 3471 684-1772 |
|
Rückkehrberatung, Haushalt |
Fr. Elsner |
112 |
Tel.: +49 3471 684-1362 |
Sie wollen freiwillig in Ihr Heimatland? Wir beraten und unterstützen Sie gern!
Hier erhalten Sie folgende Informationen:
Wir beraten Sie ergebnisoffen und kompetent. Terminvereinbarung gern telefonisch oder persönlich während der Sprechzeiten der Ausländerbehörde.
Kontakt:
| Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
|---|---|---|
|
P. Elsner |
112 |
Tel.: +49 3471 684-1362 |
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:
Anträge auf finanzielle Leistungen nach der AsylbLG
Krankenhilfe
| Buchstabenbereich | Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
|---|---|---|---|
|
A |
Frau Proksch |
205 |
Tel.: +49 3471 684-1504 |
|
B - H |
Frau Deubeler |
204 |
Tel.: +49 3471 684-1186 |
|
I - M |
Frau Kathe |
204 |
Tel.: +49 3471 684-1319 |
|
N - S |
Herr Heinel |
203 |
Tel.: +49 3471 684-1827 |
|
T - Z |
Frau Wellmann |
202 |
Tel.: +49 3471 684-1329 |
|
Krankenhilfe |
Frau Halle |
|
Tel.: +49 3471 684-1406 |
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:
Beschaffung von Wohnraum für Asylbewerber
Kontaktaufnahme und -pflege zwischen Salzlandkreis und Wohnungsanbietern sowie Kommunen
Vernetzung von Kontakten zwischen Wohnungsanbietern und Kommunen
Wohnungsübernahme und Absprachen zur Mietvertragsgestaltung
Einrichtung von Wohnungen für Asylbewerber entsprechend den Leitlinien des Landes
Beratung und Betreuung der Asylbewerber sowie Vermittlung von Kontakten zu Behörden und Einrichtungen
Begleitung/Hilfestellung für Asylbewerber im Alltag
Beratung Dritter (z. B. Mitbewohner, freie Träger etc.)
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D - H |