<<<< ZUM BEREICH KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE/BÜRGERBÜROS
Sprechzeiten, Tel.-Nummern und andere Kontaktdaten der Kfz-Zulassungsstellen/Bürgerbüros
Bereich Kfz-Zulassung/ Bürgerbüro:
Eine Bearbeitung von Anliegen im Bereich der Kfz-Zulassungsbehörde/Bürgerbüro erfolgt nur nach Terminvereinbarung.
Ausnahme:
Information für Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
Mit Wirkung vom 02.04.2024 ist eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von der Zulassungsfreiheit für ukrainische Kriegsflüchtlinge erforderlich. Die entsprechende Antragsstellung auf Erteilung einer Ausnahme ist beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 30, Ernst-Kamieth-Str. 2 in 06112 Halle (Saale) zu stellen. Die Kontaktdaten lauten:
Telefon: +49 345 514-0
Mail: ausnahmenstvzo@lvwa.sachsen-anhalt.de
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das entsprechende Formular. | >>> zum Formular
Die bisherige Regelung der Allgemeinverfügung des Landes Sachsen-Anhalt läuft am 30.06.2023 aus.
03.04.2024 - Nach bisherigem Kenntnisstand läuft diese Regelung am 30.09.2024 aus. Damit unterliegen diese Fahrzeug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und müssen dann entsprechend zugelassen werden.
Informationen finden Sie unter folgendem Link: Zulassung von Importfahrzeugen (Nicht-EU-Staaten)
Bitte beachten Sie, dass im Vorfeld eine Bescheinigung beim Hauptzollamt einzuholen und auch ein Gutachten gemäß § 21 StVZO zur Zulassung anzufertigen ist.
Onlinedienste:
Buchung Termine für
Standort Aschersleben - KFZ-Zulassungbehörde
Standort Bernburg – KFZ-Zulassungsbehörde
Standort Schönebeck – KFZ-Zulassungsbehörde
- Telefonische Terminbuchung über +49 3471 684-1414 ab 04.01.2021 zu folgenden Zeiten: Mo-Fr 11-12 Uhr | Di, Do zusätzlich 13:30-14:30 Uhr
Wunschkennzeichen
Zulassungsvorgänge (Zulassungsverfahren per Internet - iKfz)
Abmeldungsvorgänge (Abmeldeverfahren per Internet - iKfz)
Kfz-Brief - Statusabfage (bitte geben Sie mindestens zwei Angaben in die entsprechenden Felder ein)
Bei Problemen senden Sie bitte über das Kontaktformular eine Mail an unsere Kfz-Zulassungsstelle >
ALLGEMEINES
Hinweise zur Datenerhebung nach Artikel 13 DSGVO - HIER
Jederzeit online möglich: Wunschkennzeichenreservierung - HIER
Aktuelle und allgemeine Informationen
- Ab 25.02.2015: Zulassungen auf Minderjährige sind nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Zulassung erfolgt auf eine Person, die aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt
oder
die minderjährige Person besitzt eine Fahrerlaubnis für das zuzulassende zulassungspflichtige Fahrzeug
- 03.04.2014: Ab sofort können samstags keine Ausfuhrkennzeichen erteilt werden!
- Zulassungsvorgänge ab 01.02.2014 nur mit SEPA-Vordruck (Lastschriftvordruck)
- Eine Zulassung von Fahrzeugen erfolgt nur noch bei Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer und wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen. Die Rückstandsprüfung erfolgt bei allen Kennzeichenzuteilungen. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Hauptzollamt in Magdeburg (§ 13 KraftStG). Des Weiteren erfolgt eine Zulassung nur, wenn keine offenen Gebührenforderungen beim Salzlandkreis bestehen.(Link Kfz-ZulVorG)
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zulassungen, Umschreibungen, Änderungen
Neuzulassung
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges – deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ist vorhanden
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen. > Vordruck HIER)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung) - Sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorliegt, ist auch ein Eigentumsnachweis (Rechnung, Kaufvertrag usw.) vorzulegen.
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung (Vordruck HIER)
oder Einzugsermächtigung mit Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll (Vordruck HIER)
Umschreibung
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen. > Vordruck HIER)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - nicht erforderlich bei Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel, wenn das Kennzeichen weitergeführt werden soll
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Kennzeichenschilder – nicht erforderlich bei Umschreibung innerhalb des Salzlandkreises oder bei Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk, wenn das Kennzeichen weitergeführt werden soll
- Einzugsermächtigung (Vordruck HIER)
oder Einzugsermächtigung mit Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll (Vordruck HIER)
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen. > Vordruck HIER)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - nicht erforderlich, wenn es auf den gleichen Halter zugelassen und das Kennzeichen beibehalten wird
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Kennzeichenschilder – wenn reserviert und noch vorhanden
- Einzugsermächtigung (Vordruck HIER)
oder Einzugsermächtigung mit Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll (Vordruck HIER)
Umkennzeichnung
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen. > Vordruck HIER)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Kennzeichenschilder (alle vorhandenen amtlichen Kennzeichen) oder eine Diebstahlanzeige der Polizei (aus dieser Anzeige muss eindeutig hervorgehen, dass ein oder alle amtlichen Kennzeichen gestohlen sind)
- ggf. Vollmacht
Zulassung mit Saisonkennzeichen
Gemäß der gesetzlichen Regelung muss der Saisonzeitraum mindestens zwei Monate betragen. Maximal sind elf Monate zulässig. Außerhalb dieses Zeitraumes darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen benutzt bzw. im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Auch muss außerhalb des Saisonzeitraumes eine gültige Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsbehörde nachgewiesen sein.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Kennzeichenschilder
- Einzugsermächtigung (Vordruck HIER)
oder Einzugsermächtigung mit Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll (Vordruck HIER)
Wechselkennzeichen
Mit Wirkung vom 1. Juli 2012 besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge zu beantragen.
Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- bei Firmen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung
Für jedes Fahrzeug erforderlich:
- Einzugsermächtigung (Vordruck HIER)
oder Einzugsermächtigung mit Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll (Vordruck HIER)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis einer gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Kennzeichenschilder – nur bei zugelassenen Fahrzeugen
Halterdatenänderung
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - nur bei Namensänderung
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- ggf. Vollmacht
Technische Änderungen
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - (Vorlage nur erforderlich, wenn Änderungen vorgenommen werden müssen, z. B. Aufbauart, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Gutachten einer Technischen Prüfstelle oder einer amtlichen Überwachungsorganisation oder bei Katalysatorennachrüstung Herstellerbescheinigung und Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einbaubestätigung der Werkstatt
- ggf. Vollmacht
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Für die Beantragung (nur durch den Fahrzeughalter) einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Ersatz für die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss der Halter eine Versicherung an Eides Statt abgeben.
Dies kann in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar erfolgen.
Soll das Fahrzeug außerhalb des Salzlandkreises zugelassen werden, erstellt die Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend) - nur erforderlich bei zugelassenen Fahrzeugen
- bei Diebstahl - Diebstahlanzeige von der Polizei
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Für die Beantragung (nur durch den Fahrzeughalter) einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), als Ersatz für eine in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss der Halter eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Dies kann in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar erfolgen. Nach erfolglosem Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 14 Tage) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt und ausgehändigt werden.
Soll das Fahrzeug außerhalb des Salzlandkreises zugelassen werden, erstellt die Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit den technischen Daten. Diese dient der neuen Zulassungsbehörde als Grundlage zur Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Rahmen der Umschreibung oder Außerbetriebsetzung.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
- bei Diebstahl - Diebstahlanzeige von der Polizei
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend) - nur erforderlich bei zugelassenen Fahrzeugen
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen. > Vordruck HIER)
- Verzollungsnachweis
- Verfügungsberechtigung (Rechnung, Kaufvertrag)
- ausländische Kennzeichen
- ausländische Fahrzeugunterlagen (Hinweise im Merkblatt Auslandszulassung)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung (Vordruck HIER)
oder Einzugsermächtigung mit Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll (Vordruck HIER)
Zulassung von Importfahrzeugen (EU-Staaten)
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen. > Vordruck HIER)
- ausländische Kennzeichen
- ausländische Fahrzeugunterlagen (Hinweise im Merkblatt Auslandszulassung)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Verfügungsberechtigung (Rechnung, Kaufvertrag)
- Erklärung über die Entrichtung der Umsatzsteuer - nur für Neufahrzeuge erforderlich - (Vordruck Umsatz)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung (Vordruck HIER)
oder Einzugsermächtigung mit Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll (Vordruck HIER)
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außerbetriebsetzungen
Außerbetriebsetzungen ohne Verwertungsnachweis/Verbleibserklärung (Kennzeichen SLK, ASL, BBG, SBK oder SFT)
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Außerbetriebsetzungen mit Verwertungsnachweis/Verbleibserklärung (Kennzeichen SLK, ASL, BBG, SBK oder SFT) gilt nur für Pkw
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder
- Verwerungsnachweis/Verbleibserklärung
Außerbetriebsetzungen (auswärtige Kennzeichen)
Erforderliche Unterlagen:
Entsprechend § 16 Absatz 1 FZV können auswärtige Kennzeichen nur im Salzlandkreis abgemeldet werden, wenn der Salzlandkreis die örtlich zuständige Zulassungsbehörde ist. Der Nachweis ist durch den Antragsteller (z. B. Kaufvertrag, Rechnung oder mittels Personalausweis, wenn der eingetragene Fahrzeughalter seinen Wohnitz in den Salzlandkreis verlegt hat) zu erbringen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- ggf. Verwertungsnachweis/Verbleibserklärung (hier ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief erforderlich)
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besondere kennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
Gesetzliche Änderung ab 01.04.2015
Ab 01.04.2015 gelten für Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens entsprechend § 16a der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) folgende Voraussetzungen:
- Wohnsitz oder Firmensitz oder der Standort des Fahrzeug (Nachweis mittels Kaufvertrag oder Rechnung ist erforderlich) muss im Salzlandkreis sein.
- Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde bekannt sein (z.B. Vorlage der ZB II)
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) ist vorhanden (sollte keine gültige HU vorhanden sein erfolgt die Zuteilung nur für den Salzlandkreis bzw. angrenzende Zulassungsbezirke)
- Fahrzeug darf nicht zugelassen sein (bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen nur möglich außerhalb des Zulassungszeitraumes)
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen
- ggf. Vollmacht (Vordruck HIER); (Die Abgabe einer Lastschrifteinzugserklärung ist hier nicht erforderlich.)
Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland
Für Antragsteller, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber EU-Bürger sind, besteht die Möglichkeit, gemäß § 46 Absatz 2 FZV bei der Zulassungsbehörde einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Erst dann ist eine Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens zulässig.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- Personalausweis des Empfangsbevollmächtigten (Original)
- Empfangsvollmacht (Vordruck HIER)
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen
- ggf. Vollmacht (Vordruck HIER); (Die Abgabe einer Lastschrifteinzugserklärung ist hier nicht erforderlich.)
Ausfuhrkennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder - wenn Fahrzeug noch zugelassen -
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen (Anlage 11 Nr. 3 FZV)
- Einzugsermächtigung (Vordruck HIER)
oder Einzugsermächtigung mit Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll (Vordruck HIER)
Hinweis: Der Standort des Fahrzeuges im Salzlandkreis ist durch eine Rechnung bzw. Eigentumsnachweis nachzuweisen. Des Weiteren ist auch die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde erforderlich!
Oldtimerkennzeichen (SLK-07….)
Die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens kann nur erfolgen, wenn das Alter des Fahrzeuges u. a. mindestens 30 Jahre (nach dem Tag der 1. Zulassung, Fertigungsdatum) beträgt.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- Behördenführungszeugnis (Beantragung beim Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) (sog. Punkteregister beim KBA) vom Antragsteller bzw. der vertretungsbefugten Person (nicht älter als 3 Monate) (Link HIER)
- schriftlicher Antrag mit Begründung
- Eigentumsnachweis
- vorhandene Fahrzeugunterlagen (Fahrzeugbrief o.ä.)
- Gutachten gemäß § 23 StVZO
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung (Vordruck HIER)
oder Einzugsermächtigung mit Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll (Vordruck HIER)
Verlängerung:
Für eine Verlängerung ist ein formloser Antrag, ein Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister sowie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (evBzumAbruf) spätestens drei Wochen vor Ablauf des Kennzeichen einzureichen.
Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
Die Zuteilung eines historischen Kennzeichens kann nur erfolgen, wenn das Alter des Fahrzeuges mindestens 30 Jahre (nach dem Tag der 1. Zulassung) beträgt.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Gutachten gemäß § 23 StVZO
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung (Vordruck HIER)
oder Einzugsermächtigung mit Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll (Vordruck HIER)
Rote Dauerkennzeichen (nur für Autohändler/Werkstätten)
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung (Kopiervorlage Personalausweiskopie )
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie des Unterschriftsberechtigten laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung
- Behördenführungszeugnis (Beantragung beim Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) (sog. Punkteregister beim KBA) vom Antragsteller bzw. der vertretungsbefugten Person (nicht älter als 3 Monate) (link HIER)
- schriftlicher Antrag mit Begründung
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung (Vordruck HIER)
oder Einzugsermächtigung mit Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll (Vordruck HIER)
Verlängerung:
Für eine Verlängerung ist ein formloser Antrag, ein Behördenführungszeugnis, eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister sowie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (evBzumAbruf) spätestens drei Wochen vor Ablauf des Kennzeichen einzureichen.
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DDR-Betriebserlaubnis für Kleinkrafträder
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informationen und Vordrucke für Autohäuser und ZUlassungsdienste
- Für Autohäuser und Zulassungsdienste gelten folgende Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils von 08:30 - 10:00 Uhr. Es erfolgt lediglich eine Annahme und Ausgabe der Unterlagen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt grundsätzlich zur nächsten Sprechzeit.
- Es besteht jedoch grundsätzlich immer die Möglichkeit, die Unterlagen zur Bearbeitung am Ausgabeschalter abzugeben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von den Mitarbeitern am Ausgabeschalter.
- Ab 15.01.2020 werden Zulassungen nur noch mit einer Kopie des Personalausweises vorgenommen. Hierzu ist der entsprechende Vordruck zu verwenden und vollständig ausgefüllt mit vorzulegen.
- Weiterhin ist es ab 15.01.2020 grundsätzlich erforderlich, dass ein entsprechender Bearbeitungsauftrag mittels Vordruck den Zulassungsunterlagen beigefügt wird.
- Eine Zulassung auf minderjährige Personen erfolgt nur, wenn ein Erziehungsberechtigter hier persönlich vorspricht und die entsprechende Einwilligungserklärung unterzeichnet. Außerdem muss die minderjährige Person im Besitz einer Fahrerlaubnis für das zuzulassende zulassungspflichtige Fahrzeuge sein. Dies gilt nicht für Personen mit einer Schwerbehinderung, die die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllen.
Vordrucke:
Bearbeitungsauftrag
Kopiervorlage Personalausweiskopie
Einzugsermächtigung mit Vollmacht
Vollmacht bei Zulassung auf eine Vereinigung (GbR, Partnergesellschaft usw.)
Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
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versicherungswechsel
Grundsätzlich ist der Fahrzeughalter verpflichtet, das Bestehen des Haftpflichtversicherungsschutzes gegenüber der Zulassungsbehörde nachzuweisen. Dies gilt auch beim Wechsel des Versicherers, der bei der Zulassungsbehörde angezeigt werden muss. Hierzu muss der Versicherer eine entsprechende Mitteilung direkt an die Zulassungsbehörde (elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittelung eVBzurÜbermittlung) übersenden. Eine direkte Mitteilung des Fahrzeugshalters an die Zulassungsbehörde ist nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich hinsichtlich eines Versichererwechsel ausschließlich an Ihren Versicherer.
Ausnahme: Besteht für ein Fahrzeug kein Versicherungsschutz (Verfahren durch Kfz-Zulassungsbehörde wurde bereits eingeleitet) und droht die zwangsweise Außerbetriebsetzung durch die Kfz-Zulassungsbehörde, darf in diesem Fall die Kfz-Zulassungsbehörde eine elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (eVB zum Abruf) als Nachweis entgegennehmen.
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